Dienstleistungen, die keine sindZum Glück ist meine Mutter selten krank. Doch kürzlich suchte sie wieder einmal eine Apotheke auf, um drei rezeptpflichtige Medikamente zu besorgen. Sie staunte nicht schlecht, als sie auf dem Kassenzettel 21 Franken Beratungstaxen vorfand – 7 Franken für jedes der drei eigentlich günstigen Medikamente. Die Salbe zum Beispiel kostete rund 15 Franken; in diesem Fall ist die Beratungstaxe fast 50 Prozent vom Warenwert. Beratung habe sie weder gebraucht noch erhalten, erzählte sie. Die Angestellte holte die Medikamente aus dem Regal, tippte sie ein und fertig. Hat die betreffende Apotheke noch vor kurzer Zeit auf die ihr seit gut zehn Jahren vom Gesetz zugesprochene Gebühr verzichtet, schöpft sie jetzt aus dem Vollen. Hätte tatsächlich eine Beratung stattgefunden, könnte man die Gebühr akzeptieren. Aber gerade bei rezeptpflichtigen Medikamenten wird man in der Regel schon vom Arzt, der das Rezept ausstellt, für teures Geld instruiert, wie die Medikamente zu handhaben sind. Dass die Apotheken in den Städten Zürich und Winterthur eine Einnahmeneinbusse befürchten, wenn künftig die Ärzte die Medikamente selber abgeben dürfen, kann ich verstehen. Doch diese Einbusse mit solch ungerechtfertigten Taxen wettzumachen, kann auch nicht die Lösung sein. Im Fall meiner Mutter hat die betreffende Apotheke statt wenig gar nichts verdient. Sie hat nämlich das Geschäft mit leeren Händen verlassen. Es gibt in der Stadt Zürich auch Apotheken, die auf diese absurde Gebühr verzichten. Auf ein Wort von Karin Steiner |
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