Gegner der ZKB-Seilbahn jubilieren

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Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weist eine Beschwerde der ZüriBahn AG gegen die Aufhebung des kantonalen Gestaltungsplans ab. In einer heute veröffentlichten Mitteilung schreibt das Verwaltungsgericht, für die auf fünf Jahre befristete Seilbahnverbindung über den Zürichsee fehle es an der notwendigen Grundlage im kantonalen Richtplan. «Ausserdem überwiegen die dagegensprechenden öffentlichen Interessen», so das Gericht, das in zweiter Instanz entschied. Mit diesem Urteil haben neben der Zürcher Kantonalbank auch der Regierungsrat und der Stadtrat verloren. Bemerkenswert war, wie sich die städtischen und kantonalen Fachstellen (Grün Stadt Zürich, sowie Amt für Wasser, Energie und Luft) hinter das Projekt stellten und nun vor Gericht indirekt eine Abfuhr erhielten. 

Zum 150-jährigen Jubiläum der Zürcher Kantonalbank plante die ZüriBahn AG, eine eigenns gegründete Firma der Zürcher Kantonalbank eine vom Mythenquai bis zum Zürichhorn führende Luftseilbahn über den Zürichsee mit einer Betriebsdauer von maximal fünf Jahren. Dafür wurden 70 Millionen Franken veranschlagt, die aber durch Ticketpreise wieder amortisiert hätte werden sollen.

Gegen die Seilbahn hatten die VCS-Sektion Zürich, sowie die Stiftung Helvetia Nostra geklagt. Die VCS-Sektion Zürich erhält nun eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 7'000.-, die Stiftung Helvetia Nostra eine solche von 4500 Franken. Die ZKB muss zudem die Gerichtsgebühren von gut 17000 Franken übernehmen. Die ZKB hat nun 30 Tage Zeit, um das Urteil vor Bundesgericht weiterzuziehen. Sonst ist «Züri-Bahn»-Proejtk endgültig vom Tisch. Neben dem VCS hatte sich unter anderem auch der eigens gegründete Verein "Seebecken Seilbahnfrei" gegen die Seilbahn engagiert. (ls.)

Ein ausführlicher Bericht folg in den Printausgaben vom 3. Februar 2022.