In diesem Sommer werden in Zürich an sechs Wochenenden 141 Restaurants mit Gartenwirtschaft länger geöffnet bleiben – bis 2 Uhr.
Die Stadt Zürich lanciert an den sechs Wochenenden der Sommerferien ein Pilotprojekt für sogenannt «mediterrane Nächte». Mehr als hundert Gastrobetriebe mit Gartenwirtschaft dürfen dann versuchsweise bis um 2 Uhr geöffnet haben statt wie heute bis spätestens um Mitternacht.
Verlangt hatte dies ein Postulat aus dem Jahr 2019, das im Gemeinderat von links bis rechts breit unterstützt worden war, schreibt der Stadtrat in seiner Medienmitteilung. Die Stadt hatte das Pilotprojekt ursprünglich im Sommer 2020 durchführen wollen, doch Rekurse von Quartiervereinen stoppten es – und danach Corona.
Einsprachen stoppen 18 Versuche
Die Stadt hat im März 2022 einen neuen Anlauf für eine solche Mediterranisierung der lauen Zürcher Sommernacht genommen. Auf die Ausschreibung des Sicherheitsdepartements von Karin Rykart haben sich zahlreiche Gastrobetriebe gemeldet, heisst es in der Mitteilung weiter. Für jeden Betrieb, der die Vorgaben erfüllt, hat die Stadtpolizei eine Verlängerung der Öffnungszeiten (unter Auflagen) verfügt. Insgesamt wurden 159 Gastrobetriebe bewilligt. In 18 Fällen haben Anwohnerinnen und Anwohner gegen die Verfügung Einsprache erhoben. In diesen Fällen kann das entsprechende Restaurant nicht am Versuch mit den längeren Öffnungszeiten teilnehmen, so der Stadtrat, da die Behandlung der Einsprache länger dauert als die kurze Zeit, die bis zum Start der «mediterranen Nächte» in Zürich noch bleibt.
Telefonhotline und Patrouillen
Für 141 Betriebe – vorwiegend in den Stadtkreisen 1, 4 und 5 – heisst es ab Mitte Juli nun aber: verlängerte Öffnungszeiten in den Nächten auf Samstag und auf Sonntag. Mit flankierenden Massnahmen sollen mögliche Konflikte abgeschwächt werden. Gastro Stadt Zürich und die Bar & Club Kommission betreiben während des Pilotversuchs unter der Telefonnummer 076 699 46 40 eine Hotline und unter mediterran@gzcity.ch eine Mailadresse für Anwohnende. Ausserdem organisieren sie Lärmpatrouillen, die auf die Schliesszeiten hin unterwegs sind und sich um Lärmklagen kümmern.
Es dürfen zudem keine Lautsprecher eingesetzt werden. Betrieben in der sogenannten Empfindlichkeitszone II und in Innenhöfen wurden grundsätzlich keine Bewilligungen erteilt. Während des Versuchs werden Lärmmessungen durchgeführt und am Ende durch eine externe Stelle ausgewertet. (pd./red.)