Stürze auf Eis und Schnee können schwerwiegende Folgen haben. Angst ist aber nicht der richtige Weg, um solche zu vermeiden. Die passende Ausrüstung und Sturzprophylaxe helfen.
Stürzen kann man das ganze Jahr, aber im Winter bei Eis und Schnee ist es besonders gefährlich. Gemäss Suva geschehen zwischen sechs und acht Uhr in der Früh bei winterlichen Verhältnissen die meisten Stolper- und Sturzunfälle. Ungefähr 17 000 sind es pro Saison. Sie verursachen jährlich Unfallkosten von 150 Millionen Franken. Auswertungen der Suva zeigen, dass ein Sturzunfall wegen Eis oder Schnee 20 Prozent mehr kostet als ein Sturz ohne winterlichen Witterungseinfluss. Dieser Kostenunterschied liegt in erster Linie an der Schwere der Verletzungen. Vor allem im Alter kann ein Sturz oft schwerwiegende Folgen haben. Häufig kommt dann noch ein Faktor hinzu: die Angst vor einem Sturz. Und damit entsteht ein Teufelskreis: Zur Angst kommt die Vermeidung und damit die Weigerung, sich überhaupt zu bewegen. Genau das aber ist falsch.
Fitness und gutes Schuhwerk
Doch, wie kann man einen Sturz vermeiden? Man sollte sich frühzeitig über die aktuellen Wetterverhältnisse informieren. So kann man sich wenn nötig früher auf den Weg machen und sich entsprechend anziehen. Die Winterschuhe sollten ein rutschfestes Profil haben und die Schuhe müssen gut sitzen. Bei winterlichen Verhältnissen lohnt es sich, einen Gleitschutz für die Schuhe zu benutzen.
Das Ausrutschen auf schneebedeckten und vereisten Wegen kann am ehesten verhindert werden, wenn man beim Gehen die Ferse sicher aufsetzt. Auf Treppen sollte man sich am Handlauf festhalten, denn vereiste Treppen sind gefährlich. Körperliche Fitness, vor allem gute Bein- und Armmuskeln, hilft, einen Sturz zu vermeiden. Trainieren lohnt sich in jedem Alter. Zudem sollten Bewegungsübungen zur Verbesserung der Kraft und des Gleichgewichts gemacht werden. Kraft, Balance und Reaktionsvermögen sollten im Alter trainiert werden.
Grundsätzlich sollte man bei Schnee und Eis langsamer und achtsamer gehen. Vor allem dann, wenn die Strecke nicht gut beleuchtet ist. Private wie öffentliche Grundeigentümer sind jedoch verpflichtet, die zum Grundstück gehörenden Zufahrten und Gehwege von Schnee und Eis zu räumen und für Sicherheit zu sorgen. Allerdings muss dies gemäss Gesetz «zumutbar und verhältnismässig» sein.