An Zürcher Primarschulen gilt Maskenpflicht ab der 4. Klasse

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Ab Montag bis Ende Februar gilt gemäss einer Mitteilung der Zürcher Bildungsdirektion neu für die Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse der Primarstufe auf dem Schulareal, in den Schulgebäuden und im Unterricht eine Maskenpflicht. In Mehrjahrgangsklassen mit Schülerinnen und Schülern der 3. und 4. Klasse gilt die Maskenpflicht bereits für Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse. Mit dieser Massnahme soll der Schutz vor Ansteckungen sowohl bei den Lehrpersonen wie auch bei den Schülerinnen und Schülern verstärkt werden. Auf den Schwimmunterricht ist ab der 4. Klasse der Primarstufe zu verzichten.

Reduktion der Schülerzahl an den Mittelschulen
An den Mittelschulen soll die Zahl der Schülerinnen und Schüler reduziert werden. Ziel ist es, die Ausbreitung der neuen Varianten des Coronavirus einzudämmen, gleichzeitig aber den Schülerinnen und Schülern einen möglichst normalen Schulbetrieb zu ermöglichen. Die kantonalen Mittelschulen, einschliesslich der kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene, sowie die kantonal anerkannten nichtstaatlichen Mittelschulen müssen bis spätestens am 1. Februar die Anzahl der täglich vor Ort anwesenden Schülerinnen und Schüler um rund die Hälfte reduzieren. Damit können auch die Schülerströme, namentlich über die Mittagszeit, reduziert werden. Diese Massnahme gilt bis Ende Februar. Die Berufsfachschulen setzen bereits seit November schulspezifische Konzepte zur Reduktion der Lernenden ein. (pd.)