Behinderte orten Handlungsbedarf bei Bushaltestellen

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Es ist höchste Zeit: Kanton und Gemeinden haben noch knapp sechs Jahre, um die Bushaltestellen hindernisfrei auszugestalten. An der Fachtagung «Hindernisfreie Bushaltestellen» wird der bauliche Standard sowie die planerische Dringlichkeit ausgeführt und diskutiert. Es haben 100 Personen von Bauämtern und Verkehrsbetrieben aus dem Kanton Zürich teilgenommen.

Nadja Herz, Rechtsanwältin und Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht, klärt zu Beginn der Fachtagung die rechtlichen Vorgaben. Eine Haltekante von mindestens 22 cm ist für selbstständiges Ein- und Aussteigen ohne Hilfe erforderlich. Autonome Nutzung des öV ist u.a. «die Möglichkeit auch von Menschen mit Behinderung, selbstständig und möglichst spontan Zugang zu den Verkehrsleistungen zu haben», zitiert Herz einen Bundesgerichtsentscheid. Durch die Festsetzung einer Anpassungsfrist bringe das BehiG zudem zum Ausdruck, dass die Anpassung aller Fahrzeuge und Einrichtungen bis Ende 2023 grundsätzlich verhältnismässig sei.
Regierungspräsident Markus Kägi befürwortet in seinem Grusswort die Anstrengungen für hindernisfreie Haltestellen: «Leider geht oft vergessen, dass durch die hindernisfreie Ausgestaltung von Bushaltestellen auch altersbedingt geheingeschränkte Menschen die Möglichkeit erhalten, den Bus zu benützen. Auch für Personen mit Kinderwagen, Rollgepäck etc. wird der Ein- und Ausstieg deutlich erleichtert. Dies optimiert den Betriebsablauf: Raschere Umsteigevorgänge ermöglichen einen Zeitgewinn und verbessern so die Fahrplanstabilität. Das nützt wiederum dem gesamten System eines zeitgemässen öffentlichen Verkehrs.»
Stefan Walder, Leiter Fachstelle Fuss- und Wanderwege des Amts für Verkehr, und Marcel Kauer, Projektleiter Infrastrukturmanagement in Uster, stellen die Umsetzungsplanung auf Kantons- bzw. Gemeindeebene vor und zeigen Lösungen sowie Synergien mit anderen Infrastrukturprojekten auf.
Die BKZ fordert die Gemeinden im Kanton Zürich auf, die Umsetzungsplanung für die baulichen und technischen Anpassungen jetzt in Angriff zu nehmen, um einen hindernisfreien Zugang zu den Bussen des öffentlichen Verkehrs bis Ende der Umsetzungsfrist im Jahr 2023 zu garantieren. Damit können allfällige Klagen vermieden werden.

Die Behindertenkonferenz Kanton Zürich setzt sich als Zusammenschluss von rund 80 Behindertenorganisationen und -institutionen für die Interessen und die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie ist zudem Trägerin der Bauberatung für hindernisfreies Bauen im Kanton Zürich. (pd.)

Mehr Infos unter www.bkz.ch