Die Pandemie traf die Kongresshaus Zürich AG, die im Herbst 2021 ihren Betrieb nach vierjähriger Bauzeit wieder aufnehmen konnte, besonders hart. Ein Konkurs der Gesellschaft hätte bedeutende negative Auswirkun- gen für den Kultur-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Zürich. Um ihn abzuwenden, gewährt die Stadt ihr ein Darlehen von 1,9 Millionen Franken. Dies schreibt der Stadtrat in einer Mitteilung.
Nach vierjähriger Bauzeit wurde das instandgesetzte Gebäudeensemble am See mit Kon- gresshaus und Tonhalle im Herbst 2021 wiedereröffnet. Es befindet sich im Eigentum der öf- fentlich-rechtlichen Kongresshaus-Stiftung Zürich. Eine der beiden Mieterinnen, die Kon- gresshaus Zürich AG, ist insbesondere für den Betrieb der Kongressräumlichkeiten und der Gastronomie zuständig, zudem verantwortet sie Unterhalt und Technik des gesamten Ge- bäudeensembles. Die Stadt Zürich ist grösste Minderheitsaktionärin dieser Gesellschaft
Pandemiebedingte Auswirkungen zu ungünstigem Zeitpunkt
Als Dienstleisterin im Event-, Kultur- und Gastronomiebereich trafen negative Auswirkungen der Corona-Pandemie die Kongresshaus Zürich AG besonders hart – und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft durch die mehrjährige Betriebsschliessung aufgrund der Bauarbeiten zur Instandsetzung von Kongresshaus und Tonhalle und deren verzögertem Ab- schluss bereits geschwächt war. Die Kongresshaus Zürich AG konnte auch keine Corona- Härtefallentschädigungen in Anspruch nehmen, da sie in den für die Anspruchsermittlung re- levanten Schliessungsjahren 2018 und 2019 keine Umsätze erzielt hatte. Aufgrund dieser Faktoren ist sie heute trotz diverser bereits getroffener Massnahmen überschuldet. Um einen unmittelbar bevorstehenden Konkurs zu verhindern, hat der Stadtrat beschlossen, der Kon- gresshaus Zürich AG ein nachrangiges, rückzahlungspflichtiges und verzinsliches Darlehen von 1,9 Millionen Franken zu gewähren.
Ein Konkurs der Kongresshaus Zürich AG hätte bedeutende negative Auswirkungen für den Kultur-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Zürich. Insbesondere betroffen wären mit dem Tourismus, der Hotellerie, dem Detailhandel in der Innenstadt und der Veranstaltungs- branche auch Bereiche, die selbst von der Pandemie besonders hart getroffen wurden. Ein funktionierendes Kongresshaus ist für ihre weitere wirtschaftliche Erholung und die Siche- rung der damit zusammenhängenden Arbeitsplätze in der Stadt Zürich wichtig. Aufgrund der engen vertraglichen und betrieblichen Beziehungen wäre die Fortführung des Konzertbe- triebs in der Tonhalle äusserst erschwert.
Weitere Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung werden geprüft
Für eine längerfristige Gewährleistung eines stabilen Betriebs im Kongresshaus werden eine weitergehende finanzielle Unterstützung der Stadt Zürich und allenfalls eine Anpassung der Mietverhältnisse der Kongresshaus Zürich AG und der Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG nö- tig sein. Form und Höhe dieser weiteren Unterstützung werden derzeit geklärt. Der Stadtrat wird im Mai 2022 nach erfolgten Abklärungen über das weitere Vorgehen entscheiden. Dem Gemeinderat wird dann eine entsprechende Weisung vorgelegt. Die Überbrückungsfinanzierung der Kongresshaus Zürich AG ist eine von zahlreichen wirt- schaftlichen Unterstützungsmassnahmen, die die Stadt Zürich seit Beginn der Corona-Krise zielgerichtet ergriffen hat, um deren wirtschaftliche Auswirkungen für Unternehmen und Selbstständigerwerbende abzufedern. (pd.)