Die neue Gemeindeordnung ist nach wie vor umstritten

Erstellt von Karin Steiner |
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Am 13. Juni stimmt die Erlenbacher Bevölkerung über eine neue Gemeindeordnung ab. Aber auch der überarbeitete Entwurf findet nicht nur Zustimmung, wie man dem Echo der Parteien und anderen Quellen entnehmen kann. Aber Gemeindepräsident Sascha Patak (FDP) ist zuversichtlich.

Schon im Vernehmlassungsverfahren sind 13 Einwendungen gegen die neue Erlenbacher Gemeindeordnung (GO) eingegangen. Hitzige Diskussionen gab es vor allem bei der Organisation der Kommissionen und bei der Finanzkompetenz des Gemeinderats beim Handel mit Grundeigentum im Finanzvermögen, welche auf bis fünf Millionen Franken beim Kauf und bis drei Millionen Franken beim Verkauf erhöht werden sollte.

Beim überarbeiteten Entwurf der GO ist der Gemeinderat den Kritikern in einigen Punkten entgegengekommen. So soll neu die Finanzkompetenz des Gemeinderats beim Kauf von Liegenschaften von zwei auf vier Millionen Franken und beim Verkauf von einer auf zwei Millionen Franken erhöht werden.

Abbau der Demokratie?

Auch war es ein Wunsch vieler Kritiker, die Bau- und Planungskommission sowie die Liegenschaftenkommission nicht zu unterstellten Kommissionen zu machen. Während der Gemeinderat bei der Bau- und Planungskommission auf die Anliegen eingegangen ist, hält er bei der Liegenschaftenkommission an der Unterstellung fest. Das bedeutet, dass die Mitglieder dieser Kommission nicht mehr vom Stimmvolk gewählt werden können.

Dieser Punkt sorgt nicht nur bei vielen Parteien von links bis rechts für grosses Unbehagen und führt zum Beispiel bei der SVP und den Grünen dazu, eine Ablehnung der GO zu empfehlen. «Es besteht keinerlei Notwendigkeit für eine Änderung der bisherigen Ordnung», heisst es zum Beispiel bei der SVP Erlenbach. «Sie hat sich bewährt. Konkrete und nachvollziehbare Gründe für eine Änderung des Systems der Wahl der Kommissionsmitglieder sind vom Gemeinderat nicht genannt worden», so Anna Nadjenovic. Aus diesem Grund empfiehlt der SVP-Vorstand den Stimmberechtigten, die neue GO abzulehnen.

Keine auswärtigen Experten

«Gemeindeliegenschaften bilden einen wichtigen Teil der Dorfstruktur. Der
Umgang mit ihnen ist daher von zentraler Bedeutung. Entsprechend muss es für die Bevölkerung möglich bleiben, Erlenbacherinnen und Erlenbacher mit einem Sinn für Geschichte und Entwicklung des Dorfes zu wählen, statt dass der Gemeinderat auswärtige Experten einsetzt», begründen die Grünen ihre Ablehnung der GO. «Die Grünen wollen keinen Abbau von Demokratie und der Mitwirkung der Bevölkerung, sondern eine lebendige politische Kultur, gerade auch auf Gemeindeebene.»

«Bei der Erarbeitung der neuen Gemeindeordnung war ein Abbau der Mitbestimmung der Bevölkerung nie ein Thema», hält Gemeindepräsident Sascha Patak diesen Befürchtungen entgegen. «Das Ziel war eine moderne und schlanke Verfassung. Die basisdemokratischen Grundrechte wurden nicht beschnitten. Über alle wichtigen Themen entscheiden nach wie vor die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung oder an der Urne.» Dennoch – auch innerhalb der Parteien sind sich die Mitglieder uneinig. An der Generalversammlung 2021 der CVP Erlenbach-Küsnacht, die sich neu auch Die Mitte nennt, entbrannte ebenfalls eine hitzige Diskussion über die neue GO. Dennoch wurde mit knappem Mehr die Ja-Parole beschlossen. In der FDP sind die Meinungen geteilt. «Deshalb hat die Partei entschieden, auf eine Empfehlung zu verzichten und die Parolenfassung der Basis zu überlassen», so Géraldine Krek.

Komitee gegen GO gebildet

Gegen die neue GO hat sich ein Komitee gebildet, bestehend aus Mitgliedern verschiedener Parteien von links bis rechts und aus Privatpersonen. Auf einem Flyer, der Mitte Mai in alle Erlenbacher Haushalte flatterte, fordert das «Komitee für eine gelebte Demokratie in Erlenbach», dass die Finanzkompetenzen des Gemeinderats bei Liegenschaften nicht erhöht werden, dass weiterhin das Volk die Liegenschaftenkommission wählen soll, dass die Rechnungsprüfungskommission zu einer Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission erweitert wird und dass auf eine vorberatende Gemeindeversammlung nicht verzichtet wird.

«Die Möglichkeiten einer vorberatenden Gemeindeversammlung gab es früher schon beim alten Gemeindegesetz», hält Sascha Patak dem letzten Punkt
entgegen. «Aber nur wenige Gemeinden haben diese gewählt. Bei wichtigen kommunalen Themen hat Erlenbach jeweils eine Vernehmlassung und öffentliche Veranstaltungen durchgeführt. So haben interessierte Personen die Gelegenheit, sich zu einem Geschäft einzubringen. Dies soll auch zukünftig so sein. An einer Gemeindeversammlung, an der nur zwei bis sechs Prozent der Stimmberechtigten anwesend sind, kann die Mitbestimmung nicht besser als bei einem Vernehmlassungsverfahren gelebt werden. Auch ohne diese Bestimmung hat die Bevölkerung das letzte Wort, das demokratische Bestimmungsrecht wird damit also nicht berührt.» Und eine Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission werde für Erlenbach als nicht zielführend eingeschätzt, hält der Gemeindepräsident weiter fest. «Sämtliche Geschäfte, die an die Gemeindeversammlung kommen, werden bezüglich ihrer finanztechnischen Komponenten bereits heute geprüft.
Ob ein Geschäft sinnvoll ist oder nicht, entscheidet ohnehin der Souverän. Der Gemeinderat schätzt das Verständnis der Stimmberechtigten auch bei komplexeren Geschäften als sehr hoch ein, so dass es nicht zusätzlich noch ein Gremium braucht.»

«Auf die Gemeinde abgestimmt»

Trotz der gespaltenen Meinungen ist Patak zuversichtlich, dass die neue GO Zustimmung bei den Wählern findet: «Sie ist auf die Gemeinde Erlenbach abgestimmt und passt. Auch im Vergleich zu anderen Gemeinden wurde die Mitbestimmung der Bevölkerung hoch gewichtet und die Kompetenzen des Gemeinderats als eher bescheiden in der neuen GO verankert.»