Die «Züri-Bahn»-Frage: Wird die ZKB von der Stadt zu gut behandelt?

Erstellt von Lorenz Steinmann |
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Die ZKB zahlt für die geplante Seilbahn lediglich eine monatliche Nutzungsgebühr von 1965 Franken. Das sorgt für Irritationen.

Die ZKB zahlt für die geplante Seilbahn lediglich eine monatliche Nutzungsgebühr von 1965 Franken. Das sorgt für Irritationen.

Die geplante Seilbahn der Zürcher Kantonalbank (ZKB) zum 150-Jahr- Firmenjubiläum kostet alles in allem rund 75 Millionen. Diese Zahl bestätigte Projektleiter Rolf Rufer kürzlich gegenüber dieser Zeitung. Diese Ausgaben sollen durch die Ticketverkäufe wieder hereingeholt werden. Die Rede ist von Ticketpreisen von 14 Franken pro reguläre Fahrt. Vergleichsweise günstig kommt da die ZKB die jährliche Bewilligungsgebühr für die Nutzung des städtischen öffentlichen Raums zu stehen. Es sind 1965 Franken pro Monat, wie eine Sprecherin des Tiefbauamtes bestätigt. Es handle sich um die Gebühr «für die Beanspruchung des städtischen, öffentlichen Grundes für die beiden Stationsgebäude und den Aussenraum».

Städtische Schätzungskommission

Laut der Stadt wurde die Gebühr von der städtischen Schätzungskommission festgelegt. «In der Gebührenbemessung berücksichtigt wurden der Landwert (Freihaltezone), das Ausmass und die Dauer der Beanspruchung, der wirtschaftliche Nutzen für die Bewilligungsnehmerin sowie die Nachteile für die Stadt», so die Sprecherin.
Erstaunt reagieren Kleingewerbler, welche das Seebecken ebenfalls nutzen. Dani Kissling von «Gelati am See» etwa zahlt laut eigenen Angaben 500 Franken Monatsgebühr für seinen mobilen Glacestand mit einer Nutzfläche von drei Quadratmetern. Demgegenüber beansprucht die ZKB mit 6657 Quadratmetern über eine 2000- mal grössere Fläche. Hochgerechnet müsste die ZKB monatlich über eine Million Franken zahlen.
«Sie vergleichen aber auch Äpfel mit Birnen», heisst es – darauf angesprochen – von der Stadt. Massgeblich bei der Bemessung der Gebühren seien etwa «der wirtschaftliche Nutzen für die Bewilligungsnehmerin sowie die Nachteile für die Stadt. Die Züri- Bahn darf beispielsweise keinen Gewinn erwirtschaften.» Dass die ZKB die 75 Millionen Franken Ausgaben mit den Ticketpreisen wieder erwirtschaften will, scheint also nicht relevant zu sein.
Martin Maletinsky, Präsident des Vereins «Seebecken seilbahnfrei», sagt dazu: «Mir scheint die Benutzungsgebühr ziemlich offensichtlich unterhalb des Verkehrswertes dieser sehr attraktiven und zentral gelegenen Parzelle zu liegen.» Er will weiterhin «gegen das Monsterbauwerk kämpfen».

ZKB: Kein Kommentar

Als Gerücht stellte sich hingegen der Vorbehalt heraus, dass es gemäss Vorgaben des Bundesamtes für Verkehr (BAV) für Seilbahnen von der jeweiligen Station aus unter den Tragseilen einen Sicherheitsabstand gebe, wo sich niemand längere Zeit aufhalten dürfe. Michael Müller vom BAV: «Ihre Aussagen sind zum Teil korrekt. Gemäss den Normen bräuchte es tatsächlich einen Sicherheitsabstand.» Weil die Tragseile bei der Züri-Bahn jedoch so hoch über Boden das Stationsgebäude verlassen, spiele dieser Sicherheitsabstand im vorliegenden Fall keine Rolle, so das BAV.
Was sagt die ZKB dazu? «Während des laufenden Verfahrens zur Züri- Bahn äussern wir uns hierzu nicht», heisst es von dort lediglich.