«Ein Erfolg fürs Landschaftsbild am See»

Erstellt von Lorenz Steinmann |
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Gabi Petri, Co-Geschäftsleiterin des VCS Zürich, kämpft an vorderster Front gegen die ZKB-Seilbahn. Dass ihr das Kantonale Verwaltungsgericht Recht gegeben hat, freut sie. Sie schätzt das Resultat ähnlich wichtig ein wie den erfolgreichen Kampf gegen den Rosengartentunnel vor fast genau zwei Jahren.  

Es war an einem eher kühlen Abend im Mai 2018, als sich Vertreter des Vereins «Pro Badi Mythenquai» zum ersten Mal mit Gabi Petri, der Co-Leiterin VCS Zürich, trafen. Es ging an einem Tisch des Hiltl-Restaurants um nichts weniger als die Grundsatzdiskussion, ob und wie man gegen die geplante Seilbahn der Zürcher Kantonalbank (ZKB) vorgehen könnte. Während sich der Verein «Pro Badi Mythenquai» vor allem am temporären Verlust der Badeanlagen störte, wollte Gabi Petri grundsätzlich ein so «unnötiges Grossprojekt» mit all seinen Nach­teilen bekämpfen. Der Rest ist Geschichte. 
Vergangenen Freitag teilte das Kantonale Verwal­tungs­ge­richt in zweiter ­Gerichtsinstanz mit, dass der kantonalen Gestaltungsplans für die ZKB-Jubiläumsseilbahn nicht rechtens sei. Die wichtigsten Gründe dafür sind ein fehlender ­Eintrag für das Projekt im kantonalen Richtplan sowie überwiegende öffent­liche Interessen, die gegen eine Realisierung des Projekts sprechen. Bei Redak­tionsschluss am Dienstagmittag hiess es von der ZKB-Medienstelle: «Wir nehmen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis. Wir werden dieses nun im ­Detail analysieren und anschliessend entscheiden, wie wir mit dem Projekt ZüriBahn weiter verfahren. Einen Entscheid kommunizieren wir zeitnah.»
Für Gabi Petri ist das Urteil «ein super Erfolg für das Orts- und Landschaftsbild im Seebecken». Grosse Teile der Quartierbevölkerung hätten sich frühzeitig gegen das Projekt ausgesprochen, man befürchtete viel Baulärm, zusätzlich belastete Erholungsgebiete am See und viel Besucherverkehr. «Schon das Baurekursgericht als erste Instanz hat ein sehr sorgfältiges und gut begründetes Urteil gegen die Bahn ­gefällt», betont Petri. Das sei eine gute ­Basis für das Kantonale Verwaltungs­gericht gewesen. 
Hart ins Gericht geht sie mit den Städtischen, den Kantonalen und den Bundesfachstellen. «Enttäuscht war ich von den verwaltungsinternen Fachstellen, welche sich übermässig, ja geradezu euphorisch mit diesem privaten Projekt identifizierten, dabei müssten diese doch neutral sein.» Augenscheinlich sei dies gewesen, als das Baurekursgericht die Örtlichkeiten auf der Blatterwiese in Riesbach und im Strandbad Mythenquai besichtigte. «Die Vertreter der Verwaltungen redeten voll für die Sache», erinnert sich Petri. An jenem Rundgang mit etwa 25 Teilnehmenden wollte übrigens auch der Schreibende teilnehmen. Das Gericht war dafür, ebenso die Seilbahngegnerschaft. Die ZKB-Vertreterinnen und -Vertreter legten jedoch ihr Veto ein, und so fand das Treffen ohne Medienbegleitung statt. Und noch eine Randbemerkung zum Projektablauf. Diese Zeitung deckte auf, dass die ZKB der Stadt Zürich für die geplante Seilbahn lediglich eine monatliche Nutzungsgebühr des beanspruchten Bodens von 1965 Franken bezahlen würde. Erstaunt reagierten damals Kleingewerbler, welche das Seebecken ebenfalls nutzen. «Gelati am See» mit einem kleinen Wägelchen etwa zahlt 500 Franken Monatsgebühr. Demgegenüber würde die ZKB mit 6657 Quadratmetern über eine 2000-mal grössere Fläche nutzen. Hochgerechnet müsste die ZKB monatlich über eine ­Million Franken zahlen. Die Stadt Zürich argumentierte, dass die ZKB-Seilbahn keinen Gewinn erwirtschaften. Dass die ZKB die 75 Millionen Franken Ausgaben mit den Ticketpreisen wieder erwirtschaften möchte, war nicht relevant. Entsprechend nervte sich Martin Maletinsky, Präsident des ebenfalls gegen die Seilbahn kämpfenden Vereins «Seebecken seilbahnfrei».  Auch er freut sich nun über das Gerichtsurteil. Er zählt auf den neuen ZKB-­Geschäftsführer Urs Baumann, der Martin Scholl per August 2022 ablösen wird. «Wir hoffen, dass die ZKB das Urteil deswegen nicht vor Bundesgericht weiterziehen wird.» Grund: Der neue CEO habe betont, wie wichtig ihm die Nachhaltigkeit sei. 

Sie kann mit der Kritik leben
Für Gabi Petri bedeutet der Erfolg vor Gericht ähnlich viel wie der Kampf gegen das Grossprojekt mit dem Rosengartentunnel im Februar 2020. Schlussendlich spielte dort eine Rolle, dass auch Bürgerliche aus dem Kantonsgebiet und wegen der hohen Kosten gegen das Projekt ­waren. Dass Gabi Petri trotzdem oft als Zielscheibe herhalten muss, damit kann sie leben.