Entschädigung der Zusatzkosten von Covid-Spitälern

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Für den mit der Pandemiebewältigung verbundenen anhaltend grossen Zusatzaufwand der Zürcher Spitäler hat der Regierungsrat eine weitere finanzielle Entschädigung von höchstens 20,9 Millionen Franken bewilligt. Besuchende und Mitarbeitende von Spitälern, Heimen und Spitex-Institutionen brauchen weiterhin ein gültiges Covid-Zertifikat oder ein aktuelles negatives Testergebnis. Dies schreibt der Kanton Zürich in einer Medienmitteilung.

Seit Anfang November ist die Anzahl Hospitalisationen von Covid-Patientinnen und -Patienten wieder deutlich angestiegen. Wir befinden uns in der fünften Welle der Pandemie. Zurzeit sind im Kanton Zürich rund 200 Covid-Patientinnen und -Patienten hospitalisiert. Davon müssen 50 bis 60 auf der Intensivstation behandelt werden. Mit zunehmender Dominanz der sehr infektiösen Omikron-Variante muss davon ausgegangen werden, dass in den nächsten Wochen ein weiterer Anstieg der Anzahl Hospitalisationen erfolgen wird.

Gemeinwirtschaftliche Leistungen

Die hohen Fallzahlen belasten das Gesundheitssystem und insbesondere die Spitäler stark. Die Spitäler erbringen zusätzlich zum normalen Spitalbetrieb Leistungen zur Pandemiebewältigung, die zu substanziellen Zusatzkosten führen. Zum einen erbringen die Spitäler gemeinwirtschaftliche Leistungen wie beispielsweise die laufende Anpassung der spitalinternen Kapazitäten und Prozesse an die dynamische Entwicklung. Zum anderen zeigen Auswertungen der Zahlen des Vorjahres, dass die Tarife die Behandlungskosten der Covid-Patientinnen und -Patienten nur unzureichend decken.

Durch eine Entschädigung dieser Zusatzkosten im Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis zum 28. Februar 2022 werden wichtige Voraussetzungen für eine sichere Spitalversorgung für die Zürcher Bevölkerung geschaffen. Abgegolten werden die Zusatzkosten, die auf Covid-Patientinnen und -Patienten mit Wohnsitz im Kanton Zürich zurückgehen. Der Regierungsrat erwartet, dass die Zusatzkosten der Zürcher Spitäler aufgrund der Behandlung von ausserkantonalen Covid-Patientinnen und -Patienten von den jeweiligen Kantonen übernommen werden. Hierzu strebt der Kanton Zürich Vereinbarungen mit den betroffenen Kantonen an.

Weiterhin hohe Schutzmassnahmen für Besuchende und Mitarbeitende von Spitälern und Heimen

Im vergangenen September hat der Regierungsrat beschlossen, dass Besucherinnen und Besucher von Spitälern und Heimen über ein gültiges Covid-Zertifikat oder über ein negatives Testergebnis verfügen müssen. Gleichzeitig ordnete er an, dass das Personal von Spitälern, Heimen und Spitex-Institutionen über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügt oder sich regelmässig testen lässt. Die Massnahme wurde vorerst bis zum 24. Januar 2022 befristet (vgl. dazu die Medienmitteilung vom 24. September 2021). Aufgrund der sehr hohen Ansteckungszahlen in der fünften Welle und der starken Belegung der Spitäler mit Covid-Patientinnen und -Patienten verlängert der Regierungsrat diese Massnahme bis zum 31. März 2022. (pd.)