Entspannung im Konflikt Brunaupark

Erstellt von Lisa Maire |
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Die Mieter der Wiediker Überbauung dürfen mindestens bis Sommer 2024 bleiben. Darauf haben sich die Parteien aussergerichtlich geeinigt.

Die Pensionskasse der Credit Suisse plant im Brunaupark Grosses: Sie will die meisten Häuser auf dem Wohn- und Ladenareal abreissen und durch Neubauten ­ersetzen. Dabei sollen in zwei Bauetappen 500 neue Wohnungen entstehen. Laut ­ursprünglichen Plänen hätten rund 240 Mietparteien bis Mitte 2020 respektive 2023 draussen sein sollen. Doch über die Hälfte von ihnen fochten die im Frühjahr 2019 ausgesprochenen Kündigungen an. Dabei wurden sie vom Zürcher Mieterinnen- und Mieterverband (MV) vertreten. Nun haben sich die Parteien aussergerichtlich geeinigt, wie aus einer gemeinsamen Medienmitteilung hervorgeht.

Baufreigabe entscheidend

Gemäss der Vereinbarung dürfen die Mieterinnen und Mieter bleiben, bis die CS-Pensionskasse im Besitz einer rechtskräftigen Baubewilligung ist – mindestens aber bis Mitte 2024 für die Wohnungen der ersten Neubauetappe und bis Ende 2025 für die Wohnungen der zweiten Etappe. Im Gegenzug verpflichten sich die Mietparteien, spätestens drei Monate nach Baufreigabe auszuziehen. Sollte die CS-Pensionskasse ihr Projekt mangels Baubewilligungen nicht realisieren können, dürfen die verbliebenen 82 Mietparteien, die die Kündigung angefochten haben, zu den gleichen Konditionen weiter wohnen bleiben. Dies gilt auch bei einem freiwilligen Verzicht auf das Bauprojekt, oder wenn bis 2029 keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt.

«Wir freuen uns über die Einigung. Damit sind die mietrechtlichen Angelegenheiten geklärt und das Projekt kann weiter vorangetrieben werden», kommentiert die CS-Pensionskasse den Vergleich. Enthusiastischer tönts auf Mieterseite: Die Vereinbarung sei nicht nur erfreulich, sondern auch «sehr aussergewöhnlich», sagt Walter Angst vom MV. Für ihn steht fest: Dass die Mieter erst ausziehen müssen, wenn eine Baufreigabe vorliegt, und in den Wohnungen bleiben können, wenn das Bauprojekt nicht realisiert wird, wäre im Kündigungsschutzverfahren kaum zu erreichen gewesen. Den Weg für diese Lösung freigemacht hätten die sehr grossen Unsicherheiten des baurechtlichen Verfahrens. In der Tat ist das Grossprojekt aufgrund von Rekursen blockiert: Im September 2020 hob das kantonale Baurekursgericht die Baubewilligung auf. Unter anderem, weil zu viele der geplanten Wohnungen zu hoher Verkehrslärmbelastung ausgesetzt wären.

Warten auf Bundesgerichtsurteile

Die CS-Pensionskasse zog den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter. Dieses hat jedoch aus den gleichen Gründen – der Lärmbelastung zu vieler Wohnungen – bereits zwei weitere Zürcher Grossprojekte gestoppt. Die Fälle sind zurzeit beim Bundesgericht hängig. Auch beim Brunaupark wartet man nun gespannt auf die Entscheide der Lausanner Richter.