Geändertes Energiegesetz für mehr Klimaschutz

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Öl- und Gasheizungen verursachen 40 Prozent der klimabelastenden CO2-Emissionen im Kanton Zürich. Gemäss Änderung des kantonalen Energiegesetzes müssen Öl- und Gasheizungen darum künftig am Ende ihrer Lebensdauer durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden. Gegen die vom Kantonsrat beschlossene Umsetzungsvorlage hat der Hauseigentümerverband das Referendum ergriffen, womit es am 28. November 2021 zur Volksabstimmung kommt. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen die Annahme der Vorlage. Dies schreibt der Kanton Zürich in einer Medienmitteilung.

Die Klimakrise ist eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit. Um die Folgen – Hitzewellen, Dürren, Hochwasser und Stürme – einzugrenzen, braucht es rasche und wirksame Massnahmen. Im Kanton Zürich sind rund 120’000 Öl- und Gasheizungen in Betrieb. Sie verursachen40 Prozent der klimabelastenden CO2-Emissionen. Die vom Kantonsrat am 19. April 2021 beschlossene Änderung des Energiegesetzes sieht vor, dass Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch ein klimaneutrales Heizsystem ersetzt werden müssen. Als klimaneutrale Heizsysteme kommen meistens Wärmepumpen, Fernwärme oder Holzheizungen zum Einsatz. Auch Biogas-Lösungen sind zulässig.

Handlungsbedarf ausgewiesen

Heute wird mehr als jede zweite Öl- oder Gasheizung am Ende ihrer Lebensdauer durch eine neue Öl- oder Gasheizung ersetzt. Damit erreicht der Kanton Zürich seine Klimaziele nicht. Es braucht daher verbindliche Regeln für den Ersatz von Heizungen.

Langfristig günstiger

Die Technologien sind heute vorhanden, um die klimabelastenden Öl- und Gasheizungen durch saubere, moderne Heizsysteme zu ersetzen. Diese Lösungen sind in den meisten Fällen langfristig sogar günstiger als Öl- und Gasheizungen. Zwar kann beispielsweise die Anschaffung einer Wärmepumpe zwei- bis dreimal so viel kosten wie eine Öl- oder Gasheizung. Im Betrieb ist die Wärmepumpe jedoch deutlich günstiger. Über die gesamte Lebensdauer von rund 20 Jahren betrachtet lohnt sich deshalb die Investition in eine Wärmepumpe.

Flexible, faire Vorgaben

Der Umstieg auf ein klimaneutrales System ist nur dann verpflichtend, wenn er technisch möglich und finanziell tragbar ist. Sind die Kosten über die gesamte Lebensdauer mehr als 5 Prozent höher im Vergleich zu einer neuen Öl- oder Gasheizung, darf wieder eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Damit soll verhindert werden, dass hohe Mehrkosten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter entstehen. 

Ausnahmen für Härtefälle

Sollte eine Hauseigentümerin oder ein Hauseigentümer die Investitionskosten eines Umstiegs nicht tragen können, greift die Härtefallregelung. Diese sieht einen Aufschub der Umstiegspflicht bis nach dem nächsten Eigentümerwechsel vor. Damit wird sichergestellt, dass niemand sein selbst bewohntes Haus veräussern muss, weil er die Kosten des Umstiegs nicht finanzieren kann.

Der Kanton fördert klimaneutrale Heizungen finanziell

Bereits heute unterstützt der Kanton klimaneutrale Heizungen finanziell mit jeweils mehreren Tausend Franken. Für eine Erdsonden-Wärmepumpe beispielsweise beträgt die Unterstützung durchschnittlich rund 10’000 Franken. Mit der Gesetzesänderung wird der jährliche kantonale Gesamtbetrag für Förderungen im Energiebereich von 8 auf 15 Millionen Franken erhöht. Zusammen mit den Bundesgeldern stehen so jährlich rund 65 Millionen Franken zur Verfügung – 20 Millionen Franken mehr als heute.

Keine Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter

Das Gesetz schützt nicht nur Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer vor hohen Mehrkosten, sondern auch Mieterinnen und Mieter. Während durch die höheren Anfangsinvestitionen für eine klimaneutrale Heizung die Mieten leicht steigen können, sinken die Mietnebenkosten (Kosten für Heizenergie). Das gleicht sich unter dem Strich aus.

Neubauten produzieren künftig selbst Strom

Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Gebäuden sollen künftig mindestens dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Sie müssen so gebaut und ausgerüstet werden, dass der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung möglichst gering ist. Zudem sind sie künftig mit klimaneutralen Heizungen auszustatten. Das ist bereits heute in über 90 Prozent der Neubauten der Fall. Um einen Beitrag an die Deckung der Stromnachfrage zu leisten, müssen Neubauten zudem einen Teil ihres Energiebedarfs selbst erzeugen, beispielsweise mit Solarpanels. Damit wird ein Beitrag zum Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen geleistet.

Innovationen und Arbeitsplätze schaffen

Mit dem Umstieg auf klimaneutrale Heizsysteme wird ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Zudem reduziert er die Abhängigkeit von Ländern, die Öl und Gas exportieren. Die Wertschöpfung bleibt im Land. Gleichzeitig werden Innovationen für moderne Haustechniksysteme gefördert, die auch auf dem Weltmarkt gefragt sind. Lokale Unternehmen können wachsen und es entstehen neue Arbeitsplätze.

Erfolgreich in anderen Kantonen 

Mit der Änderung des Energiegesetzes werden die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, Ausgabe 2014, umgesetzt, einem von den Kantonen gemeinsam erarbeitete Gesamtpaket energierechtlicher Vorschriften im Gebäudebereich. Die gemeinsame Erarbeitung von Mustervorschriften für den Energiebereich durch die Kantone hat sich bewährt. Rund die Hälfte aller Kantone kennt bereits ähnliche Vorschriften, wie die vom Kanton Zürich geplanten. Die Erfahrungen in diesen Kantonen zeigen: Dank klaren gesetzlichen Regelungen beim Heizungsersatz kommen nur noch wenige Öl- und Gasheizungen zum Einsatz. Der gewählte Ansatz ist also praxistauglich. (pd.)