Gemeinden erfüllen laut Kanton ihre Aufgaben

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Der Regierungsrat berichtet dem Kantonsrat seit 2009 alle vier Jahre über den Stand der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden und über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs. Wie es ein einer Mitteilung des Reigerungsrats heisst, zeige der vierte Bericht ein neuer Bericht die Entwicklung in den Jahren 2016 bis 2019.

Die Gemeindelandschaft hat sich in dieser Zeit in ähnlichem Umfang vereinfacht wie in der Vorperiode. Die Zahl der Politischen Gemeinden sank durch vier Gemeindefusionen von 168 auf 162; die Schulgemeinden nahmen um 15 auf 85 ab. Auch Zweckverbände gab es Ende 2019 25 weniger; es waren noch 156. Das neue Gemeindegesetz zeigt hier Wirkung, indem frühere Fusionshindernisse beseitigt und der Organisationsfreiheit der Gemeinden ein grosser Spielraum eröffnet wurde. Letzteres zeigt sich auch darin, dass die Zahl der privatrechtlich organisierten Träger von öffentlichen Aufgaben zugenommen hat.

Auch mit diesen Veränderungen können die Gemeinden ihre Aufgaben gut erfüllen. Das belegt die Bevölkerungsbefragung: 94 Prozent der Befragten sind mit den Angeboten der Gemeinde unverändert gegenüber der Vorperiode sehr oder eher zufrieden. Noch mehr, nämlich 97 Prozent der Befragten, geben an, sich in ihrer Gemeinde sehr oder eher wohl zu fühlen.

Die Attraktivität der Zürcher Gemeinden ist unverändert hoch. 72 944 Personen mehr als Ende 2015 wohnten Ende 2019 im Kanton Zürich, der Zuwachs war damit nur 391 Personen geringer als in der letzten Periode. Dieser Einwohnerzuwachs führt in den Gemeinden und im Kanton zu in gleichem Mass steigenden Ausgaben. Gemeinden und Kanton geben beide je etwa 15 Milliarden Franken pro Jahr für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus. Das ist je runde eine Milliarde Franken mehr als Ende 2015.

Der Finanzausgleich soll gemäss Verfassung dafür sorgen, dass die Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen können, ohne dass die Steuerfüsse erheblich voneinander abweichen. Mit Beiträgen von rund 1,3 Milliarden Franken werden alle Gemeinden mit ausreichenden Mitteln versorgt. Die Spannweite der Steuerfüsse reicht von 72 bis 130 Prozent. Die Verfassungsvorgaben werden damit erfüllt.

Trotzdem gibt es auch Kritik am Finanzausgleich. Der Fachbeirat, ein aus Vertretern und Vertreterinnen von Kanton und Gemeinden zusammengesetztes Gremium, kritisiert, dass beim Ressourcenausgleich lediglich auf die ordentlichen Steuern abgestellt wird, nicht aber auch auf die weiteren Einnahmen der Gemeinden. Auch der Umstand, dass der Steuerfuss berücksichtigt wird, führt nach Ansicht des Fachbeirates zu Fehlanreizen. Der Regierungsrat anerkennt die kritischen Hinweise des Fachbeirates, hält aber zurzeit am bestehenden System fest.

Der Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht beleuchtet auch ausgewählte Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung, bei der sich die Bewohnerinnen und Bewohner wie erwähnt zur Zufriedenheit in und mit ihrer Gemeinde, zur Aufgabenerfüllung und zu den Steuern äussern konnten. Kritisch sehen die Befragten besonders die Privatisierung von kommunalen Aufgaben, aber auch die Erfüllung gewisser Aufgaben durch den Kanton. Sie würden mehrheitlich Lösungen bevorzugen, bei der die Gemeinden zusammenarbeiten, sich für die Aufgabenerfüllung mit benachbarten Gemeinden zusammenschliessen oder sich gegenseitig Lasten ausgleichen. Ausserdem hat sich eine überwältigende Mehrheit (83 Prozent) der Befragten für eine geringere Spannweite der Steuerfüsse ausgesprochen.

Unter dem Strich zeigt sich, dass die Gemeinden ihre Aufgaben gut erfüllen können und sich die Bevölkerung gesamthaft sehr wohl fühlt in den Gemeinden. Der Finanzausgleich leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Die Steuerfüsse bewegen sich innerhalb einer politisch akzeptierten Spannweite, auch wenn grosse Teile der Bevölkerung eine geringere Spannweite vorzögen.

Damit die Gemeinden auch übers Jahr 2030 hinaus die vielfältigen Leistungen in der gewünschten Qualität erbringen und damit die wichtige Rolle in unserem Staat spielen können, hat die Direktion der Justiz und des Innern zusammen mit dem GPV, dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich, das Projekt Gemeinden 2030 ins Leben gerufen. Auf der Plattform entwickeln Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden und Kanton partnerschaftlich Ideen, Handlungsansätze und Strategien, zum Beispiel zu den Themen Attraktivität der Miliztätigkeit, Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton, digitale Transformation und interkommunale Zusammenarbeit. (pd.)