Grosse Häuser statt kleine Gärten?

Erstellt von Lorenz von Meiss |
Zurück

An der Volksabstimmung vom 29. November entscheiden die Stadtzürcher Stimmberechtigten über die Festsetzung eines Gestaltungsplans Thurgauerstrasse. Die Gegner der Vorlage bemängeln am Projekt unter anderem die zu hohe bauliche Dichte.

Im Grubenackerquartier in Seebach, eingebettet zwischen Leutschenpark und mehrspurigen Bahngleisen, befindet sich eine der letzten Baulandreserven der Stadt Zürich. Aktuell wird die 65 000 Quadratmeter grosse Fläche vorwiegend für Kleingärten, ein Wohnhaus sowie als grosse Parkplatzfläche genutzt. Die Stadt Zürich plant auf 32 000 Quadratmetern dieses Areals 700 gemeinnützige Wohnungen, eine Parkanlage, ein Schulhaus sowie kostengünstige Gewerbeflächen.

Entlang der Thurgauerstrasse sollen mehrere Hochhäuser gebaut werden, das höchste davon mit einer Höhe von 70 Metern, ebenerdig mit Platz für Restaurants und Geschäfte. Städteplanerisch soll mit der Überbauung Thurgauerstrasse ein durchmischtes städtisches Quartier mit hoher baulicher Dichte entstehen. Der öffentliche Gestaltungsplan Thurgauerstrasse Teilgebiet A und C–F Wohnen/Gewerbe (siehe Bild) und eigentlicher Abstimmungsgegenstand legt die Vorgaben für die geplanten Bauvorhaben fest. Die Hochbaukommission stimmte der Arealentwicklung Thurgauerstrasse mehrheitlich zu. Auch Stadt- und Gemeinderat empfehlen die Vorlage anzunehmen.

Referendum ergriffen
Die Interessensgemeinschaft Grubenacker (IGG) hat diesen Sommer gegen besagten öffentlichen Gestaltungsplan das Referendum ergriffen. Gemäss Ansichten der IGG wurden die umliegenden Bewohner zu wenig in den Planungsprozess eingebunden. Rund 200 Einsprachen gingen gegen das geplante Projekt ein. Die Gegner bemängeln, dass das Projekt nur einer «optimierten Unterbringung» von 2000 Menschen diene. Weiter sei der zur Abstimmung stehende Gestaltungsplan zu wenig familienfreundlich und trage nichts zur Schaffung kostengünstiger Wohnungen bei. Mit den «Wohnhöfen Grubenacker» entwickelte die IGG in Zusammenarbeit mit Anwohnern ein Gegenmodell zur städtischen Überbauung. Die Volksabstimmung vom 29. November soll die Grundlage zur Neuplanung des Areals geben.

Irreführende Visualisierung
Im Vorfeld der Abstimmung sorgte eine farbige Visualisierung des geplanten Quartierteils für Unmut bei den Gegnern der Vorlage. Sie kritisierten, die dem Stimmvolk unterbreitete Zeichnung gebe keinen realistischen Eindruck der geplanten Überbauung wieder, da die konkreten Bauprojekte erst nach angenommener Vorlage ausgearbeitet würden. Mit einem Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat wurde die «schönfärberische» Visualisierung erfolgreich gerügt. Als Folge ist dem aktuellen Abstimmungsheft der Stadt Zürich ein Beiblatt mit einer ergänzenden Abbildung zugefügt worden.

Falls die Vorlage am 29. November angenommen wird, wird die Stadt die Baurechte für das Areal öffentlich ausschreiben. Die geplanten Wohn- und Gewerbeeinheiten sollen in diesem Fall ab 2027 fertiggestellt sein. Die Ablehnung der Vorlage hätte zur Folge, dass ein neuer Gestaltungsplan geschaffen und aufgelegt werden müsste.