Hängebrücke zurück auf Feld Eins

Erstellt von Manuela Moser |
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Vom Baurekursgericht ans Verwaltungsgericht und wieder zurück an die Gemeinde Küsnacht: Um den Bau der Tobelbrücke zu ermöglichen, muss diese nun ein ergänzendes Gutachten besorgen. Die Beschwerde der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) war erfolgreich.

Die geplante, 180 Meter lange und 45 Meter hohe Hängebrücke über das Küsnachter Tobel – ein Geschenk des verstorbenen Küsnachters Johann Konrad Willi an die Gemeinde Küsnacht – hält die Gerichte weiter auf Trab: Nachdem das Zürcher Baurekursgericht noch im vergangenen Herbst grünes Licht für den Bau gegeben hatte, punktet nun die Gegenseite. Die Beschwerde der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL), welche das damalige Urteil vor das Verwaltungsgericht gezogen hatte, wurde vergangene Woche gutgeheissen. Die Streitsache geht nun an die Gemeinde Küsnacht zurück. Sie muss ein Gutachten der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission (NHK) einholen sowie eine Rodungsbewilligung des kantonalen Amts für Landschaft und Natur (ALN). Erst dann wird das Projekt neu beurteilt.

Verbindung versus Respekt

«Ich bin froh, dass das Verwaltungsgericht in vielen Punkten der Auffassung der Gemeinde und des Kantons gefolgt ist», relativiert Gemeindepräsident Markus Ernst (FDP) das jüngste Urteil. So stellt es das Tobel im Bereich der geplanten Brücke nicht generell unter Schutz. Auch würdigt das Gericht die erleichterte Verbindung zwischen den Quartieren Allmend und Itschnach, was das ursprüngliche Anliegen der Brücke ist. Dennoch ist sie laut Gericht ein «filigranes, aber unübersehbares solides Bauwerk». Gemeindepräsident Ernst bedauert, dass sich der Bau der Brücke deswegen nun weiter verzögert. Dennoch gibt er sich zuversichtlich: «Früher oder später werden wir über die Tobelbrücke gehen können.» Alfred Egli, Küsnachter Dorfhistoriker und von Anfang an erklärter Gegner des Projekts, freut sich hingegen über das Urteil des Gerichts. «Ein Sauglattismus – was diese Brücke nämlich ist – kommt nun zu Fall.» Er interpretiert die Aufforderung des Gerichts, ein Gutachten einzuholen, als «Rüffel vom oberen Gericht», der endlich Vernunft in diese verworrene Situation bringe. «Dass der Gemeinderat die Offerte des ‹Brückenbauers› Johann Konrad Willi samt dessen Millionenspende unkritisch akzeptierte, verrät einen Mangel an Sensibilität gegenüber dem heute hochaktuellen Thema Natur und Naturschutz», so Egli.

Nur ein filigranes Werk?

Auch Michael Bütler, Rechtsvertreter der SL, ist erstaunt, dass das Gutachten bei der NHK nicht schon längst eingeholt worden ist. «Immerhin handelt es sich beim Küsnachter Tobel um ein inventarisiertes Landschaftsschutzgebiet von kantonaler Bedeutung.» Das Versäumnis ortet er weniger bei der Gemeinde Küsnacht als beim Kanton respektive dem kantonalen Baurekursgericht. «Die Brücke wäre schliesslich ein grosses Bauwerk, das augenfällig bemerkbar sein und zu einer Nutzungsintensivierung im naturnahen Tobel führen würde.» Eine Rodungsbewilligung sei deshalb nötig, weil es an beiden Enden der Brücke Betonfundamente brauche und da zudem ein kurzer Zugangsweg nötig wäre. Dazu müssten rund ein Dutzend Bäume gefällt werden. Für den Anwalt liegt es auf der Hand, dass ein derartiges Projekt «einer ernsthaften Klärung» des Sachverhalts bedürfe als Grundlage für die erforderliche Interessenabwägung. Deshalb ist er angesichts des jüngsten Urteils sehr zufrieden. Ob die Brücke bewilligungsfähig ist oder nicht, bleibt offen. «Mitentscheidend wird sein, wie die Kommission der NHK die Schutzziele und das Ausmass ihrer Beeinträchtigung durch das Vorhaben auslegt.» Die projektierte Brücke ist nach Ansicht des Anwalts und der SL mit dem Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung des Küsnachtertobels nicht vereinbar.

Bevölkerung wollte die Brücke

Fest steht, dass die Küsnachter Bevölkerung die Brücke wollte. Wenigstens damals, vor zwei Jahren, als sie dem Projekt an der Gemeindeversammlung mit grossem Mehr zustimmte. An das nächste Gericht – das Bundesgericht – will die Gemeinde das aktuelle Urteil jetzt aber nicht ziehen. «Das wäre nicht sinnvoll», meint Markus Ernst, «da es sich zur Zeit um einen Zwischenentscheid handelt». Dieser könne nur in Ausnahmesituationen angefochten werden. Eine Neubeurteilung durch den Küsnachter Souverän braucht es auch nicht. «Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass sich die Brücke mit den Schutzzielen des an der Gemeindeversammlung von 2018 angenommen Verkehrsrichtplan in Einklang bringen lässt», so Ernst.