Hilfe für Kulturschaffende

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Bund und Regierung unterstützen Kulturschaffende mit Millionenbetrag in der Corona-Pandemie. Gesuche können bei der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich eingereicht werden.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat der Bundesrat am 20. März ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen. Neben den gesamtwirtschaftlichen Massnahmen haben der Bundesrat sowie der Regierungsrat spezifische Hilfeleistungen für den Kulturbereich erarbeitet. Zur Deckung der Ausfallentschädigung stellt der Bund den Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen im Kanton Zürich insgesamt 26,5 Millionen Franken zur Verfügung, für die Soforthilfe sind es 18,3 Millionen Franken. Auch der Regierungsrat des Kantons Zürich beschloss im März die Ausfallentschädigungen im Kulturbereich mit 20 Millionen Franken zu unterstützen.

Drei Massnahmen
Die vom Bund bereitgestellten Hilfspakete umfassen drei Bereiche: Die Soforthilfen in Form von zinslosen rückzahlbaren Darlehen für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen sowie nicht rückzahlbare Nothilfe für Kulturschaffende, die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende um den Schaden von abgesagten Veranstaltungen und Projekten sowie von Betriebsschliessungen zu decken und die Finanzhilfen für Laien-Kulturvereine zur Abfederung der finanziellen Schäden, welche durch die Absage von Veranstaltungen entstanden sind.
Um ein Gesuch auf Soforthilfe oder Ausfallsentschädigung einreichen zu können, müssen die Kulturbetriebe bereits Kurzarbeit angemeldet und die selbstständigen Kulturschaffenden eine Erwerbsausfallentschädigung beantragt haben. Zudem muss der finanzielle Schaden in direktem Zusammenhang mit den behördlichen Massnahmen gegen die Corona-Pandemie stehen. Antragsberechtigt sind alle Kulturinstitutionen und Kulturschaffende aus den Bereichen darstellende Künste, Design, Film, visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen.

Gesuch beantragen
Kulturinstitution, die eine Soforthilfe oder eine Ausfallentschädigung beantragen wollen, können bei der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich ein Gesuch einreichen. Kulturschaffende, die eine Ausfallentschädigung geltend machen, können ihr Gesuch ebenfalls bei der Fachstelle Kultur einreichen. Die detaillierten Unterlagen sind auf der Webseite der Fachstelle Kultur publiziert. Kulturschaffende, die eine Soforthilfe beanspruchen möchten, wenden sich an Suisse Culture, den Dachverband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz. Kulturvereine im Laienbereich mit regionaler Bedeutung, die aufgrund von abgesagten Veranstaltungen einen finanziellen Schaden erlitten haben, können ebenfalls ein Gesuch um Ausfallentschädigung bei der Fachstelle Kultur einreichen. (cbr. / pd.)