Iglufahrern droht hohe Busse

Erstellt von Anna-Sofia Schaller, Dominique Rais |
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Die Kantonspolizei Zürich warnt vor Iglufahrern. Fahrzeuglenker, die mit vereisten Scheiben und Schnee auf dem Dach erwischt werden, müssen mit Bussen bis hin zum Führerscheinentzug rechnen.

Vereiste Autoscheiben und zugeschneite Fahrzeuge: Die Kantonspolizei Zürich warnt vor Iglufahrern. «Ein klassisches Iglu entsteht durch mangelhaftes Kratzen der Scheiben. Davon betroffen sind sehr oft Autofahrer. Die LKW-Chauffeure kämpfen dagegen eher mit Eisschollen, die sich oben auf den Blachen gebildet haben und während der Fahrt herunter gewindet werden», sagt Florian Frei, Sprecher der Kantonspolizei Zürich, zu Lokalinfo. Auch wenn das Freikratzen vereister Scheiben und zugeschneiter Fahrzeuge mühselig sein mag, ist es unerlässlich.

Führerscheinentzug für Iglufahrer

«Oft werden auf der Front- und den ­Seitenscheiben lediglich Gucklöcher frei gemacht. Dadurch ist die Sicht des Fahrenden eingeschränkt. Die Gefahr besteht darin, dass der Fahrzeuglenker andere Verkehrsteilnehmende übersieht», so Frei. Doch das ist weit nicht die einzige Gefahr, die von Iglufahrern ausgeht. «Je nach Menge und gefahrener Geschwindigkeit können plötzlich lösendes und herunterfallendes Eis oder Schnee zu Geschossen werden und zu schweren Verletzungen oder Schäden an Fahrzeugen führen», sagt Frei weiter. Die Gefahr, dass sich Schnee- und Eismassen während der Fahrt lösen, sei in Kurven und Kreiseln besonders gross. Auch ein abruptes Bremsmanöver kann dazu führen, dass Schnee über die Windschutzscheibe schlittert. Oft können die Scheibenwischer diese plötzliche Schneelast nicht bewältigen. Schlimmstenfalls kommt es zum Unfall.

Auch wenn es im Strassenverkehrsrecht kein explizites Gebot zur vollständigen Freilegung von Fahrzeugen gibt, besteht dennoch die Pflicht, dass ein Fahrzeug betriebssicher sein muss und keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen darf. Wird ein Iglufahrer von der Polizei erwischt, wird er verzeigt. «Je nachdem wie stark die Sicht eingeschränkt ist, muss mit einer Busse oder Geldstrafe gerechnet werden», so Frei. Diese kann bis zu 600 Franken hoch sein. Zudem kann das Strassenverkehrsamt als zusätzliche Massnahme den Führerschein entziehen.