Der Neubau der Siedlung Eyhof in Albisrieden umfasst 90 Wohneinheiten. Die zuständige Baugenossenschaft Schönheim hat klare Vorstellungen, wer dort einziehen soll. Es gibt sogar Wohnungen, die nur an Nichtraucher vermietet werden.
Flavio Zwahlen
Samuel Steiner, Geschäftsleiter der Baugenossenschaft Schönheim, weiss, dass er und seine Kollegen einen mutigen Schritt wagen: «Ich habe noch nie von einem komplett raucherfreien Mehrfamilienhaus in der Schweiz gehört.» Das ändert sein Unternehmen nun höchstpersönlich.
Die Siedlung Eyhof in Albisrieden ist in den letzten zwei Jahren rasant gewachsen. «Ein Teil der bestehenden Wohnungen haben wir saniert und weitere neu dazugebaut. Das Resultat: 3 Gebäude, 90 Wohneinheiten, ein Kinderhort sowie eine Pflegewohnung. Das heisst, doppelt so viele Wohnungen auf gleich vielen Quadratmetern. «Damit haben wir das Verdichtungskonzept gut umgesetzt», meint Steiner.
Raucher unerwünscht
Auf dem Übersichtsplan sind die drei neuen Gebäude in Haus A, B und C unterteilt. Das A-Haus zieht am meisten Aufmerksamkeit auf sich. Dort steht nämlich das Wort «Nichtraucherhaus» dazu. Ja, richtig gelesen: In diesem Gebäude ist das Rauchen strengstens verboten. Das gilt für Wohnung, Balkon, Treppenhaus und Tiefgarage. «Unsere Gebäude erfüllen hohe energetische und ökologische Kriterien.» Sie seien Minergie-Eco zertifiziert. «Ziel des Nichtraucherhauses ist aus unserer Sicht die konsequente Fortführung des ‹Eco-Gedankens›», erklärt Samuel Steiner. Die Emissionen sollen dadurch möglichst tiefgehalten werden.
Mit diesem Konzept wolle die Baugenossenschaft Schönheim die Raucher keinesfalls diskriminieren. «Es ist eher an Leute gerichtet, die dem ‹Gestank› ausweichen wollen.» Man müsse dabei auch mit dem Zeitgeist gehen. «In den Hotels kann man heutzutage auch zwischen ‹smoke›- und ‹non-smoke›-Zimmern wählen.»
Vereinbarung für Nichtraucher
Die grösste Schwierigkeit bei diesem Projekt ist die Umsetzung. «Wir begehen hier absolutes Neuland», so der Schönheim-Geschäftsleiter, der übrigens gelegentlich auch eine Zigarette raucht. «Wir würden diesen Schritt aber nicht wagen, wenn wir uns nicht sicher wären, dass das Konzept durchsetzbar ist.»
Wer sich im Nichtraucherhaus einmieten will, muss eine Vereinbarung unterschreiben. Dort heisst es: «Die Nichtrauchervereinbarung gilt als Bestandteil Ihres Mietvertrages. Ein Verstoss gegen diese Vereinbarung stellt eine Sorgfaltspflichtverletzung dar. Bei Feststellung eines Verstosses werden die Mieter schriftlich verwarnt. Wird weiterhin oder erneut gegen das strikte Rauchverbot verstossen, kann der Ausschluss aus der Genossenschaft ausgesprochen und der Mietvertrag ausserordentlich gekündigt werden.» Würde dieser Fall wirklich eintreten und der Mieter bis vor Bundesgericht klagen, ist noch offen, ob er damit durchkommt. Steiner: «Es gab bisher keine vergleichbare Verhandlung vor Bundesgericht.» Dennoch ist er guter Dinge, dass die Vertragskündigung rechtmässig durchsetzbar ist.
Bereits alle Wohnungen vermietet
Die Baugenossenschaft Schönheim verbietet ihren Mietern aber nicht nur das Rauchen. Die Haltung von Hunden ist in allen drei Gebäuden verboten. Erlaubt sind Wohnungskatzen (dürfen nicht nach draussen gehen) und Kleintiere. Ställe und Käfige dürfen maximal einen Quadratmeter gross und 80 Zentimeter hoch sein. Weiter dürfen die Bewohner ihr Fleisch auf dem Balkon nur mit Gas- oder Elektrogrill zubereiten. «Damit wollen wir starke Geruchs- und Rauchentwicklungen vermeiden», sagt Steiner.
Wieso kann sich das Schönheim solch strenge Auflagen erlauben? «Weil wir eine Genossenschaft sind.» Bei gewinnorientierten Unternehmen wären diese Konzepte zu riskant. Kommt dazu, dass die Nachfrage nach Wohnungen in der Stadt Zürich extrem gross ist. «Wir mussten die neuen Eyhof-Wohnungen nicht mal online ausschreiben. Es sind bereits alle 90 Einheiten vermietet.» Aufgrund der vielen Bewerbungen konnte sich die Genossenschaft sogar darauf konzentrieren, eine gute Durchmischung unter den Bewohnern sicherzustellen. «Wir achteten dabei auf Herkunft, Alter, Vermögen und Familienstand.» So lasse sich vermeiden, dass sich Gruppen bilden, die sich vom Rest der Nachbarschaft abschotten. Samuel Steiner freut es, dass die Baugenossenschaft neue Ideen einbringen und auch durchsetzen kann: «In vielen Bereichen können wir Pionierarbeit leisten.»
Zimmerzahl = Anzahl Bewohner
Ein weiteres neuartiges Konzept, das bei der Siedlung Eyhof zum Tragen kommt, sind die Budgetwohnungen. «Sie sind kompakter als die normalen Wohnungen, haben aber denselben Baustandard.» Das funktioniert so: Der grosszügige Wohn- und Essbereich einer 3½-Zimmer-Standardwohnung wird mit einer Wand durchtrennt. Dabei entsteht ein viertes Zimmer. Die Einheit wird in der Folge zum gleichen Preis als 4-Zimmer-Wohnung vermietet. Dass heisst: Mehr Zimmer auf gleich vielen Quadratmetern zum selben Preis.
Nicht jeder eignet sich dafür, eine Budgetwohnung zu mieten. «Die Anzahl Personen muss der Anzahl Zimmer entsprechen», sagt Steiner. Demnach müssten in einer 4-Zimmer-Wohnung vier Personen leben. Weiter dürfen Mieter höchstens ein steuerbares Einkommen von 64 000 Franken haben. Das Vermögen darf 200 000 Franken nicht übersteigen. Auch diese Budgetwohnungen gehen laut Samuel Steiner weg wie warme Weggli. «Wir haben nur noch wenige 5-Zimmer-Wohnungen zu vergeben.»