Jugendkriminalität und Jugendgewalt erneut gestiegen

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Die Jugendkriminalität und die Jugendgewalt haben 2020 im Kanton Zürich zugenommen. Die Pandemie mag gewisse bereits bestehende Problematiken verschärft haben, erklärt die seit mehreren Jahren zu beobachtende Entwicklung aber nicht. Dies teilt die Justizdirektion des Kantons Zürich in einer Mitteilung mit.

Im Jahr 2020 eröffneten die Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich gegen 5'208 Jugendliche ein Strafverfahren. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr, als 5'027 Jugendliche verzeigt wurden, ein Plus von 3,6 Prozent. 
Zum fünften Mal in Folge hat zudem auch die registrierte Jugendgewalt im Kanton Zürich zugenommen. Insgesamt wurden 914 Jugendliche (2019: 857) wegen eines Gewaltdelikts verzeigt. Das sind 6,7% mehr als im Vorjahr. Der Anstieg fiel aber im Vergleich zu 2019 moderat aus, damals stieg die Zahl der wegen einer Gewaltstraftat verzeigten Jugendlichen um 35,6%.

Mehr Verurteilungen wegen Delikten gegen Leib und Leben

Im vergangenen Jahr erliessen die fünf Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich 3'892 Strafbefehle (2019: 3'869), in 36 Fällen (25) erhoben sie Anklage bei den Jugendgerichten. Sie sprachen 3’994 (3'701) Strafen aus, darunter 1'913 (1'816) Verweise, 807 (971) persönliche Leistungen, 863 (798) Bussen und 146 (108) Freiheitsentzüge; in sechs (acht) Fällen sahen sie von einer Bestrafung ab. Bei sechs (acht) verurteilten Jugendlichen ordneten die Jugendanwaltschaften und Gerichte 51 (44) Erwachsenenstrafen an. 
Seit fünf Jahren steigt im Kanton Zürich die registrierte Jugendgewalt wieder an. Dies zeigt sich auch bei den Verurteilungen. Mit 5,4 Prozent (4,0 Prozent) betraf gut jede zwanzigste Verurteilung ein Delikt gegen Leib und Leben. Leicht zugenommen haben mit 24,6 Prozent (24,1 Prozent) auch die Verurteilungen wegen Vermögensdelikten, darunter fallen beispielsweise (geringfügiger) Diebstahl, aber auch Betrug und Raub. Ebenfalls zugenommen haben die Verurteilungen wegen Delikten gegen die Freiheit wie Hausfriedensbruch, Drohung und Nötigung, ihr Anteil stieg auf 6,7 Prozent (5,5 Prozent). Gleiches gilt für Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz, ihr Anteil liegt neu bei 11,0 Prozent (9,8 Prozent). Deutlich abgenommen haben hingegen die Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ihr Anteil beträgt noch 11,5 Prozent (17,1 Prozent). Der markante Rückgang ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass der Besitz von geringfügigen Mengen an Cannabis bis 10 Gramm bei Jugendlichen seit dem Bundesgerichtsentscheid von 2019 nicht mehr strafrechtlich geahndet wird. Bei den Verurteilungen wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität ist eine minimale prozentuale Abnahme von 3,3 auf 3,1 Prozent festzustellen. Der Anteil an verurteilten Mädchen stieg nach einem Rückgang im Vorjahr leicht an auf 26,1 Prozent (24,4 Prozent). Der Ausländeranteil bewegte sich mit 33,0 (32,5 Prozent) auf dem Niveau der Vorjahre. 

Mehr Schutzmassnahmen verursachen steigende Kosten 

Insgesamt waren 39 (38) Jugendliche am Stichtag 31. Dezember 2020 stationär untergebracht, 174 (165) Jugendliche befanden sich am Stichtag in einer ambulanten Schutzmassnahme. Zugleich wurden mehr stationäre (13; 2019: 10) wie auch ambulante (76; 2019: 56) Schutzmassnahmen definitiv angeordnet. Die generelle Zunahme an angeordneten Schutzmassnahmen, aber auch Unterbringungen in geschlossenen Einrichtungen, die mit einem hohen Betreuungsaufwand verbunden sind, führten zu höheren Kosten. Der Aufwand für Schutzmassnahmen stieg von 18,1 Millionen auf 19,9 Millionen. Er liegt aber noch immer einen Drittel tiefer als 2010.

Jugendgewalt – Gruppendelikte im öffentlichen Raum 

Seit mehreren Jahren analysiert die Oberjugendanwaltschaft systematisch die von im Kanton Zürich wohnhaften Jugendlichen begangenen Gewaltstraftaten. Im vergangenen Jahr waren die Beschuldigten durchschnittlich 15,7 Jahre alt (2019: 15,6), der Anteil an männlichen Beschuldigten lag bei 91,3 Prozent (2019: 86,3 Prozent). Wie bereits in den Vorjahren waren drei von fünf Beschuldigten nicht vorbestraft, jeder Achte wies bereits eine Vorstrafe wegen einer Gewaltstraftat auf. Zugenommen hat jedoch die Zahl der Jugendlichen, die wegen mehreren Gewaltdelikten verzeigt wurden. Der Anteil an Gruppendelikten sowie an nächtlichen Gewaltdelikten nahm nochmals leicht zu; hier sind es sind vor allem ältere Jugendlichen, die fernab der elterlichen Kontrolle und oft unter Alkoholeinfluss in der Nacht delinquieren. Der Einsatz von gefährlichen Gegenständen, insbesondere von legalen wie auch verbotenen Messern, hat zudem erneut zugenommen. Auch 2020 fand die Jugendgewalt vornehmlich im öffentlichen Raum, beispielsweise in Parks, auf der Strasse, am See oder am Bahnhof statt und richtete sich primär gegen andere Jugendliche. 

Corona als Erklärung für den Anstieg der Jugendgewalt? 

Die Frage, ob die mit der Pandemie einhergehenden Einschränkungen zum Anstieg der Jugendgewalt beigetragen haben, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Dagegen spricht, dass die Jugendgewalt im Kanton Zürich seit 2015 zunimmt. Es handelt sich um eine kontinuierliche Entwicklung, mit einem markanten Anstieg 2019 – einem Jahr vor der Pandemie –, als die Jugendgewalt um 35,6% zunahm. Im Vergleich zum Jahr 2019 haben sich zudem weder die Ausprägungen der Jugendgewalt, noch das Profil des durchschnittlichen jugendlichen Gewaltstraftäters wesentlich verändert. Festzuhalten ist, dass der Grossteil der im Kanton Zürich wohnhaften Jugendlichen auch unter erschwerten Lebensbedingungen keine Delikte begeht. 
Das Risiko, dass insbesondere Jugendliche in schwierigen Lebensumständen ein Gewaltdelikt begehen, dürfte jedoch im vergangenen Jahr zugenommen haben. Risikofaktoren für gewalttätiges Verhalten wie familiäre Belastungen, finanzielle Probleme oder eine fehlende Tagesstruktur haben während der Pandemie zugenommen. So hat sich der Anteil an 16- und 17-Jährigen, die ein Gewaltdelikt begingen und über keine Tagesstuktur verfügten, im vergangenen Jahr erhöht. Steigende Jugendarbeitslosigkeit, Lehrstellenmangel in gewissen Berufsgruppen und Perspektivenlosigkeit usw. könnten das Problem der Jugendgewalt künftig verschärfen. (pd.)