Kanton schaltet rund 30’000 Impf-Termine für Anfang Mai auf

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Bis Ende April werden über 400’000 Impfungen verabreicht sein. Ab heute Freitag stehen gemäss Mitteilung der Gesundheitsdirektion für Anfang Mai rund 30’000 Termine zur Verfügung.

Personen ab 65 Jahren (Impfgruppe C), Personen mit Vorerkrankungen mit höchstem Risiko (Impfgruppe B) und Personen mit chronischen Krankheiten (Impfgruppen D und E) können weiter Termine für eine Covid-19-Impfung buchen.

Neu hinzukommen das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt (Impfgruppe F und G) sowie 16-17-Jährige mit Vorerkrankungen (Impfgruppe O).

Personen mit Vorerkrankungen wird empfohlen, sich bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt impfen zu lassen. Wer bereits einen Impftermin in seiner Hausarztpraxis hat, soll diesen Termin wahrnehmen. Damit sich Personen mit Vorerkrankungen in einem Impfzentrum impfen lassen können, müssen sie ein Attest ihres behandelnden Arztes mitbringen.

Impfung nach bestätigter Covid-19 Erkrankung
Personen, die bereits eine Covid-19-Erkrankung hatten, wird von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) empfohlen, die Impfung erst sechs Monate nach der Erkrankung durchzuführen. Ausgenommen davon sind die besonders gefährdeten Personen, die bereits nach drei Monaten eine Impfung erhalten sollen.

Zudem wird neu empfohlen, Personen mit bestätigter Covid-19-Erkrankung nur noch eine Dosis mRNA-Impfstoff zu verabreichen. Hiervon ausgenommen sind immunsupprimierte besonders gefährdete Personen, welche weiterhin zwei Impfdosen erhalten sollen.

Personen, die bereits eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben, sollten zum ersten Impftermin die Laborbestätigung oder ein ärztliches Attest als Bestätigung mitbringen. Wenn die Person die Erstimpfung schon erhalten hat und der Zweitimpftermin gebucht ist, soll dieser wahrgenommen werden. Dabei ist die Bestätigung einer Covid-19-Erkrankung mitzubringen, diese wird nach erfolgter Prüfung hochgeladen. Die Zweitimpfung wird gegebenenfalls nicht durchgeführt und eine Impfbestätigung ausgehändigt.

Registration allen impfwilligen Personen empfohlen
Weiter wird allen impfwilligen Zürcherinnen und Zürchern empfohlen, sich auf der Anmeldeplattform, die unter dem Link www.zh.ch/coronaimpfung erreichbar ist, zu registrieren. Der Zeitpunkt der Registrierung spielt für den Impftermin keine Rolle. Erst wenn die jeweilige Impfgruppe freigegeben ist, können Termine für die erste und zweite Impfung gebucht werden. Die Gesundheitsdirektion wird die Zürcher Bevölkerung auf der Website, durch die Medien und über Alertswiss informieren, wenn eine neue Impfgruppe für die Terminbuchung freigeschaltet wird. Bei Freigabe einer Impfgruppe funktioniert die Terminvergabe nach dem Prinzip «First come, first served».

Personen, denen eine Online-Registrierung nicht möglich ist, können sich von Montag bis Sonntag, 07.00 bis 23.00 Uhr, an die Impfhotline wenden (Telefon 0848 33 66 11). Pro Senectute Kanton Zürich bietet zudem Personen über 60 Jahren, die sich nicht selber online anmelden oder die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen können, unter 058 451 51 50 Unterstützung bei der Registrierung an (täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr).

Sechsstelliger Code als Impfticket
Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Impfwilligen einen sechsstelligen persönlichen Code bestehend aus Zahlen und Buchstaben. Diesen benötigen sie für alle weiteren Schritte des Impfprozesses, insbesondere muss er auch an die zwei Impftermine mitgebracht werden. Der Code ist zudem auch als QR-Code dargestellt. Ohne Vorweisen dieses sechsstelligen Codes respektive des QR-Codes ist keine Impfung möglich.

Für die Impfung im Impfzentrum müssen die Impfwilligen ausserdem ihren amtlichen Ausweis, ihre Krankenversicherungskarte und allfällige Zusatzunterlagen wie ein ärztliches Attest mitnehmen. Die persönlichen Angaben sowie der Wohnort werden beim Empfang überprüft. (pd.)