Kritik gegen Vorgehen der Polizei

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Nach den unbewilligten Demonstrationen am 1. Mai 2021 hatten sich Medienschaffende teilweise über die polizeiliche Behandlung beschwert. Stadträtin Karin Rykart und Kommandant Daniel Blumer luden deshalb zu einer Aussprache ein. In einem konstruktiven Dialog wurden die Probleme, Massnahmen und Regeln diskutiert, schreibt das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich in einer Mitteilung.

Der Journalistenverband impressum und der Zürcher Presseverein haben anlässlich des Internationalen Tags der Pressefreiheit einen offenen Brief an die Stadtzürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) geschickt und das Vorgehen der Polizei gegen Medienschaffende am 1. Mai kritisiert. Auch der Verein Reporter ohne Grenzen (RSF) Deutschschweiz und einzelne Medienschaffende haben sich mit kritischen Fragen an die Stadtpolizei und an das Sicherheitsdepartement gewandt. Stadträtin Karin Rykart und Kommandant Daniel Blumer luden deshalb zu einer Aussprache ein. 

Pressefreiheit garantieren 

Stadträtin Karin Rykart betont, dass die Medien in der Gesellschaft eine ausserordentlich wichtige Funktion wahrnehmen würden und es die Pressefreiheit zu schützen gelte. Sollten Medienschaffende am 1. Mai 2021 nicht korrekt oder gar herablassend behandelt worden sein, so sei dies inakzeptabel. Andererseits müssten Medienschaffende die Rolle der Stadtpolizei respektieren, die gerade an Tagen wie dem 1. Mai grosse Herausforderungen zu bewältigen habe. Eine Behinderung der Polizeiarbeit könne deshalb nicht in Frage kommen. Als Sicherheitsvorsteherin stellt sie zudem klar, dass sie aufgrund der Gewaltenteilung keinen Einfluss auf die strafrechtliche Verfolgung von Personen und damit auch von Medienschaffenden nehmen dürfe. 

Regeln für die Stadtpolizei 

Medienschaffende an ihrer Arbeit zu hindern. Die Polizistinnen und Polizisten würden im Rahmen ihrer zweijährigen Ausbildung auf die Thematik «Umgang mit Medienschaffenden» sensibilisiert. Es sei selbstverständlich, dass gefilmt und fotografiert werden dürfe, niemand einen Presseausweis mitführen müsse und Polizeiangehörige die Medienarbeit nicht behindern dürften. Es würden keine Handys, Fotoapparate oder Kameras beschlagnahmt (Ausnahme: Sicherstellung bei strafrechtlichen Handlungen), Aufnahmen gelöscht oder deren Löschung verlangt. Ebenso selbstverständlich müsse ein respektvoller Umgang mit Journalistinnen und Journalisten sein. Kommandant Daniel Blumer sichert zu, das Thema des Umgangs mit Medienschaffenden in der nächsten anstehenden Weiterbildung zu schärfen und entsprechend in einem umfassenden Merkblatt zu dokumentieren.

Regeln für die Medienarbeit 

Gleichzeitig macht Daniel Blumer klar, dass auch Medienschaffende Regeln zu beachten hätten. Anweisungen der Polizei sei grundsätzlich Folge zu leisten. Unter Hinweis auf die geltende Rechtsprechung hält er fest, dass Journalistinnen und Journalisten das Recht hätten, sich an Ort und Stelle über politische Ereignisse zu informieren und darüber zu berichten. Dagegen könnten sie nicht verlangen, anders als andere Personen behandelt zu werden, wenn sie in einer Verdachtssituation angetroffen würden. Dies könne beispielsweise der Fall sein, wenn Medienschaffende mit anderen Demonstrationsteilnehmenden im Rahmen einer unbewilligten Veranstaltung eingekesselt würden. Der Presseausweis und die berufliche Stellung würden nicht dazu führen, dass grundsätzlich keine Anzeige oder Wegweisung erfolge. Der Verzicht auf eine Anzeige oder eine Wegweisung sei nur ausnahmsweise und in klaren Fällen möglich. Es gelte deshalb die dringende Empfehlung, räumlich und sachlich eine gewisse Distanz zu halten. Wer diese aus welchen Gründen auch immer nicht wahrnehmen wolle, müsse mit einer Verzeigung rechnen. Über die Strafbarkeit würden dann die Justizbehörden entscheiden. (pd.)