Maskentragpflicht an den Schulen verlängert

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Der Regierungsrat hat als Folge der epidemiologischen Lage die kantonale Covid-19-Verordnung im Bildungsbereich verlängert. Die Maskentragpflicht an den Schulen bleibt vorerst bis zum 27. Februar 2022 bestehen. Dies teilt der Kanton Zürich in einer Medienmitteilung mit.

Das Auftreten der SARS-CoV-2-Variante Omikron in der Schweiz hat in der fünften Infektionswelle zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen geführt. Um nach den Weihnachtsferien den Schulbetrieb möglichst sicher zu starten, hatte der Regierungsrat bereits im Dezember 2021 beschlossen, die Maskentragpflicht ab dem 3. Januar 2022 auch auf Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Primarschulklassen auszuweiten. Ab der 4. Klasse der Primarstufe galt die Maskentragpflicht zuvor schon. Diese Massnahmen waren bis zum 24. Januar 2022 befristet.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass in den nächsten Wochen die Zahl der Neuinfektionen weiter ansteigen wird. Daher hat er die Verordnung für die im Schulfeld geltenden Schutzmassnahmen bis zum 27. Februar 2022 verlängert. Neben der Maskentragpflicht ab der 1. Primarklasse beinhalten diese unter anderem Vorgaben zur Hygiene und zum Lüften. An den Schulen im Kanton Zürich fallen die Sportferien zumindest teilweise in diesen Zeitraum, was die effektive Dauer des Maskenobligatoriums verkürzt. Welche Massnahmen nach den Sportferien gelten, wird aufgrund der aktuellen Lageentwicklung zur gegebenen Zeit entschieden und kommuniziert. Ausserdem wird der Regierungsrat die kantonale Covid-19-Verordnung im Bildungsbereich vor dem 27. Februar aufheben oder anpassen, wenn die epidemiologische Lage dies erlaubt beziehungsweise erfordert.

Schulbetrieb möglichst uneingeschränkt sicherstellen

Ziel aller Schutzmassnahmen im Bildungsbereich ist es, die weitere Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Damit soll ein möglichst uneingeschränkter Schulbetrieb sichergestellt werden und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen und der weiteren an den Schulen beschäftigten Personen geschützt werden. Zudem soll verhindert werden, dass im Zuge der Omikron-Welle viele Lehrpersonen gleichzeitig erkranken.