Öffnung des Schweizer Autohandels gefordert

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Der Verband freier Autohandel Schweiz fordert den Bundesrat dazu auf, per 27. April auch den Autohandel wieder zu erlauben.

Im Gegensatz zu den Schweizer Fahrzeughändlern dürfen sowohl in Deutschland als auch in Österreich die Automobilhändler ihren Betrieb diese Woche wieder aufnehmen. In der Schweiz dürfen ab dem 27. April erst beispielsweise Baumärkte und Blumenhändler wieder öffnen. Unverständlich findet das der Verband freier Autohandel Schweiz (VFAS). In einer Medienmitteilung schreibt der Verband: «Der Fahrzeughandel mit seiner tiefen Kundenfrequenz und grosszügigen Räumlichkeiten bietet sich für eine Öffnung ab 27. April an.» Die Branche hätte ein zuverlässiges Schutzkonzept entworfen, mit dem die Sicherheit der Kunden und Mitarbeiter garantiert werden könne.
«Einem durchschnittlichen Handelsbetrieb stehen oftmals weit über 2000 Quadratmetern zur Verfügung», schreibt der VFAS. Gehe man davon aus, dass sich bei einem Händler maximal fünf Interessenten zur selben Zeit befinden, so stünde jedem Kunden eine Fläche von 400 Quadratmetern zur Verfügung. Die Vorgaben des BAG verlangten vom Detailhandel lediglich eine Fläche von 10 Quadratmetern pro Kunde. «Für den Autohandel sind die geforderten Mindestabstände und Sicherheitsmassnahmen sehr einfach umzusetzen. Zusammen mit dem von der Branche entworfenen Sicherheitskonzept kann die Sicherheit der Mitarbeiter und Kunden jederzeit garantiert werden», heisst es in der Medienmitteilung. Zudem betont der VFAS die volkswirtschaftliche Bedeutung und die Wichtigkeit des schweizerischen Automobilgewerbes mit einem Umsatz von 94,37 Milliarden Franken.
Der VFAS fordert den Bundesrat auf, die Bestimmungen der Covid-19 Verordnung anzupassen und den Fahrzeughandel mit den Baumärkten oder Blumenhändlern gleichzustellen. (cbr. / pd.)