Peter Pellegrini wird neuer Oberstaatsanwalt

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Der Regierungsrat hat Peter Pellegrini per 1. Mai zum Oberstaatsanwalt ernannt. Er wird bei der Oberstaatsanwaltschaft unter anderem für die fünf Regionalen Staatsanwaltschaften zuständig sein.

Der 59-jährige Pellegrini leitet seit 2008 die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftskriminalität und internationale Rechtshilfe des Kantons Zürich, schreibt der Regierungsrat. Zuvor war er während rund 18 Jahren als Staatsanwalt bei verschiedenen Amtsstellen tätig, unter anderem auch als Abteilungsleiter einer auf Betrugs- und Konkursdelikte spezialisierten Einheit.

Peter Pellegrini tritt die Nachfolge von Andreas Eckert an, der seit dem 1. März 2022 als Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich tätig ist.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten von erwachsenen Personen im Kanton. Sie besteht aus fünf Regionalen Staatsanwaltschaften, die in ihrer jeweiligen Region den gleichen Zuständigkeitsbereich haben, sowie aus drei Kantonalen Staatsanwaltschaften mit Spezialisierung auf bestimmte Deliktsarten und Zuständigkeit für das ganze Kantonsgebiet. Die Aufsicht über die Regionalen und die Kantonalen Staatsanwaltschaften obliegt dem Leitenden Oberstaatsanwalt und zwei Oberstaatsanwälten. (pd.)