Privacy Shield gefallen: Was macht die Schweiz?

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Da die USA kein Datenschutzgesetz bieten, haben Abkommen zwischen der EU und den USA bestanden, welche den Schutz von Personendaten europäischer Bürgerinnen und Bürger rechtlich garantieren sollten.

Die Schweiz hat sich diesen Abkommen jeweils angeschlossen. Ab dem Jahr 2000 bestand das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA. Die Schweiz zog nach.

Mit Blick auf die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden, der die Massenüberwachung der US-Geheimdienste aufgedeckt hatte, ging der österreichische Datenschutzaktivist und Jurist Max Schrems seit 2013 gegen «Safe-Harbor» vor. Er gewann 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof (Urteil C-362/14).

Schweiz ist im Hintertreffen
Das Ersatzabkommen Privacy Shield, kurz darauf etabliert und von der Schweiz kopiert, geht in einem Urteil nun denselben Weg. Datenschutzaktivist Schrems hatte wieder Beschwerde eingereicht. Mit Urteil C-311/18 versenkt der Europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen Privacy Shield.

Wieder wird festgestellt, dass aufgrund der US-Überwachungsgesetzgebung mit intransparenten Geheimgerichten keine rechtlich wirksame Kontrolle für überwachte Ausländer besteht. Vom Privacy Shield sind Tausende Unternehmen betroffen, am bekanntesten die Tech-Giganten Facebook, Microsoft und Google. Im öffentlichen Bereich werden deren Dienste gerne auch an Schweizer Schulen und Universitäten eingesetzt, womit ein streitbarer Rechtsbereich entsteht.
Die Schweiz ist im Hintertreffen. Zwar wird das hiesige Datenschutzgesetz von 1992 revidiert, doch deutet die Parlamentsarbeit nicht darauf hin, dass die Totalrevision – der Strenge nach – der europäischen Datenschutzgrundverordnung das Wasser reichen kann. Die Frage ist, ob die EU das geplante Schweizer Datenschutzgesetz als gleichwertig anerkennen wird.

Erschwerend kommt hinzu: Martin Steiger, Rechtsanwalt und Mitglied der Digitalen Gesellschaft, weist in einem Blog-Beitrag vom 17. Juli auf www.steigerlegal.ch darauf hin, dass die Schweiz mit dem Nachrichtendienstgesetz seit 2017 genauso über eine Überwachungsgesetzgebung verfügt, die kein Datenschutz bietet – weder für Amerikaner noch Europäer.

Hernâni Marques, Chaos Computer Club Schweiz

Der öffentliche Treff für Interessierte des Chaos Computer Clubs Zürich findet unter Corona-Auflagen wieder statt, immer mittwochs ab 19 Uhr. Neue Hard 12, Zürich. Infos: www.ccczh.ch.