Privates Feuerwerk auf Festgelände verboten

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Die Stadtpolizei Zürich und der Veranstalter des «Silvesterzaubers» machen erneut mit einer Kampagne darauf aufmerksam, dass das Abbrennen von Feuerwerk sehr gefährlich und darum verboten ist. Jedes Jahr kommt es zu gefährlichen Situationen, weil Besucherinnen und Besucher des Silvesterzaubers Feuerwerkskörper trotz Verbot mit ins Festgelände nehmen und diese inmitten der Menschenmassen abfeuern.

Um bereits im Vorfeld auf die Problematik hinzuweisen, führen die Stadtpolizei Zürich und das OK Silvesterzauber erneut eine Kampagne durc: An neuralgischen Punkten der Stadt wurden 30 Tafeln aufgestellt, die auf das Verbot hinweisen. Aufgrund der Kampagnen sei in den letzten Jahren  weniger Feuerwerk abgebrannt worden, heisst es in einer Mitteilung. Trotzdem werden die Stadtpolizei und der Veranstalter Kontrollen durchführen. Wer Feuerwerkskörper im Festgelände anzündet oder abfeuert, muss mit einer Busse oder je nach Art des Vorfalls mit einer Verzeigung rechnen. Mitgeführtes Feuerwerk kann durch die Polizei präventiv sichergestellt werden.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist am 31.Dezember ab 18 Uhr bis 1.Januar um 6 Uhr gemäss Verfügung des Sicherheitsvorstehers an folgenden Örtlichkeiten verboten: Bellerivestrasse ab Stadtgrenze, Utoquai, Falkenstrasse, Kreuzbühlstrasse, Stadelhoferplatz, Stadelhoferstrasse, Rämistrasse, Limmatquai, Torgasse, Schifflände, Limmatquai bis und mit Rathausbrücke, Schwanen-/Strehl-/Widdergasse, Münzplatz, Augustinergasse, Bahnhofstrasse von Augustinergasse bis und mit Bürkliplatz, Paradeplatz, General-Guisan-Quai, Mythenquai (bis Stadtgrenze), ganzes Seebecken bis Stadtgrenze. Ein Plan mit den rot straffierten Verbotszonen sowie das Plakat der Kampagne sind auch auf www.stadtpolizei.ch oder auf www.silvesterzauber.ch ersichtlich. (pd.)