Regelung bei Kundgebungen nicht betroffen

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Der Regierungsrat nimmt den Mehrheitsentscheid des Verwaltungsgerichts zur Beschwerde gegen die damalige kantonale Covid-19-Verordnung zur Kenntnis. Er wird den Sachverhalt analysieren und prüfen, wie weiter vorzugehen ist, heisst es in einer schriftlichen Mitteilung.

Die vom Verwaltungsgericht in einem Mehrheitsentscheid gutgeheissene Beschwerde richtete sich gegen die frühere 15-Personen-Regelung bei Kundgebungen im Kanton Zürich. Der Regierungsrat nimmt den heute veröffentlichten Entscheid zur Kenntnis und prüft einen möglichen Weiterzug; er hat dazu 30 Tage Zeit. Laut dem Verwaltungsgericht bleibt der Entscheid für die aktuell geltende Regelung gemäss der kantonalen Covid-19-Verordnung folgenlos.

Aktuell sind bei politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebungen und Unterschriftensammlungen bis zu 100 Personen zulässig. Der Regierungsrat hatte diese Anpassung von sich aus per 19. April 2021 vorgenommen. Auf diesen Zeitpunkt hin hatte auch der Bundesrat die Covid-19-Verordnung besondere Lage angepasst und dabei unter anderem Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Freien erlaubt. Die vom Regierungsrat angepassten kantonalen Massnahmen gelten bis Ende dieses Monats. Auf diesen Zeitpunkt hin wird die kantonale Verordnung in Kenntnis der Massnahmen des Bundesrates wieder überprüft.

Die Covid-19-Verordnung des Kantons Zürich enthält seit dem 10. Dezember 2020 aus epidemiologischen Gründen unter anderem Einschränkungen im Bereich von Kundgebungen. Nach Ansicht des Regierungsrates hat sich die bisherige Regelung in der Praxis bewährt. Sie hat dazu geführt, dass im Kanton Zürich keine Massendemonstrationen stattgefunden haben. Aus epidemiologischer Sicht spielt es keine Rolle, ob Menschenansammlungen an Kundgebungen oder sonst wie entstehen. (pd.)