ZKB-Erlebnisgarten: Jetzt spricht der Rekurrent

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Nach dem Rückzug des Rekurses kann der Erlebnisgarten realisiert werden, teilt die Zürcher Kantonalbank ZKB in einer Medieninfo mit. Auf Anfrage diese Onlineportals erklärt der Rekurrent seine Beweggründe.

Aus der ZKB-Mitteilung spürt man Erleichterung heraus. Der Erlebnisgarten auf der Landiwiese im Kreis 2 kann im Mai 2021 eröffnet werden. Im Gegensatz zur umstrittenen Züri-Bahn über den See stehen dem Projekt keine Rekurse mehr im Weg. Auf Anfrage der Lokalinfo erklärt der Rekurrent seine Beweggründe, die zum Rückzug seiner Einsprache führten: "Zwischenzeitlich kamen die Vertreter der ZKB auf mich zu und wir führten aussergerichtlich einen konstruktiven Dialog. In einer Güterabwägung habe ich mich sodann für den Rückzug des Rekurses entschlossen. Dies insbesondere, um das Engagement der rund 300 Kulturschaffenden nicht zu blockieren. Mein Hauptanliegen liegt bei der Verhinderung der ZKB-Seilbahn und dieses Anliegen bleibt unverändert. Ich hoffe deshalb, dass das Verwaltungsgericht als zweite Instanz erneut gegen diese Monsterbahn entscheidet."

Nun werden die Bauarbeiten voraussichtlich im Februar 2021 wieder aufgenommen. Ursprünglich für 2020 geplant, musste der ErlebnisGarten wegen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben werden.«Es freut uns sehr, dass wir unseren ErlebnisGarten im nächsten Jahr werden realisieren können», sagt Dominique Friedli, Co-Projektleiter der Jubiläums-Aktivitäten."Somit ist all die hervorragende Arbeit, die alle Beteiligten bisher für unser Jubiläum geleistet haben, nicht umsonst gewesen.Der Entscheid bedeuteteine grosse Erleichterung für rund 300 Kulturschaffende, alle übrigen Partner wie Gastronomen, Zulieferer, Handwerksbetriebe und Technikerfirmen." Und der Rekurrent, der seinen Namen hier nicht lesen möchte? "Ich halte inhaltlich an meinen Vorbehalten gegenüber dem Erlebnisgarten fest. Der öffentliche Grünraum am Seeufer wird zeitlich und räumlich zu stark beansprucht." Trotzdem hat er nun nachgegeben. Das zeugt durchaus von einer gewissen Grösse. (ls.)