So funktioniert die Schweizer Corona-App

Erstellt von Lorenz Steinmann, Pascal Wiederkehr |
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Seit kurzem ist sie da: die Swiss-Covid-App für Smartphones. Sie soll zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wo kann ich die App herunterladen?
Die Swiss-Covid-App ist für Smartphones kostenlos verfügbar. In den App-Stores für Android und iPhone nach «SwissCovid» suchen.

Ist die Benutzung freiwillig?
Ja. Je mehr Menschen die App verwenden, umso wirksamer hilft sie laut dem Bundesamt für Gesundheit bei der Eindämmung der Corona-Pandemie.

Habe ich Nachteile, wenn ich die App nicht benutze?
Nein, vorderhand nicht. Kritiker warnen allerdings davor, dass die Benutzung der App bald als Voraussetzung für das Betreten von Geschäften oder Restaurants gelten könnte.

Wie funktioniert die App?
Die Swiss-Covid-App überwacht, ob Nutzerinnen und Nutzer jemandem, der die App ebenfalls installiert hat, längere Zeit nahe kommen. Positiv getestete Personen erhalten von den Behörden einen Covid-Code. Dieser wird in der App eingegeben, um andere Personen, die in der Nähe waren, über ein Pseudonym zu informieren. Und: Auch wenn man erkrankt ist und einen Covid-Code erhält, ist es trotzdem freiwillig, diesen in der App einzugeben.

Wie steht es um den Datenschutz?
Es gibt Experten, die vor Schwachstellen warnen. So könnte die Swiss-Covid-App beispielsweise sabotiert werden, indem falsche Alarme ausgelöst oder falsche Begegnungen mit infizierten Personen aufgezeichnet werden. Grundsätzlich legten die Entwickler hohen Wert auf Privatsphäre. Die App tauscht über Bluetooth mit anderen App-Benutzern zufällige Zahlencodes aus und speichert so im Hintergrund die Begegnung. Die Codes sind verschleiert. Es gibt kein zentrales Verzeichnis für die zufällig generierten Codes. Ausserdem sammelt die App keine GPS-Daten.

Muss ich persönliche Daten angeben?
Nein. Die App nutzt nur die Datenübertragungsart Bluetooth und kennt keine persönlichen Informationen wie Namen oder Telefonnummern. So bleibt die App ziemlich anonym. Experten warnen aber davor, dass es technisch durchaus möglich ist, die Onlineverbindungen, die zwischen Menschen hergestellt werden, aufzudecken.

Schützt die App vor dem Coronavirus?
Nein. Sie trägt zum Schutz der Allgemeinheit bei, schützt aber nicht die Nutzerinnen und Nutzer. Richtiges Händewaschen, Abstand halten und Maske im öffentlichen Verkehr tragen gilt mit Corona-App weiterhin.

Ich habe eine Warnung erhalten. Was muss ich tun?
Wer einen Alarm erhält, ruft bei der Infoline an, die in der App angezeigt wird. Eine Fachperson wird dann die weiteren Schritte abklären. Da die Nutzung der App freiwillig ist, muss man theoretisch nichts tun – und kann den Alarm auch ignorieren.

Wann ist die Überwachung aktiv?
Die App kann Kontakte anonym überwachen, wenn Bluetooth beim Smartphone aktiviert ist. Wer die App installiert hat, kann zwar Bluetooth jederzeit deaktivieren, allerdings funktioniert die Swiss-Covid-App dann nicht so, wofür sie eigentlich gedacht ist. Achtung: Damit die App bei einem Android-Smartphone funktioniert, müssen die Ortungsdienste eingeschaltet sein. Die App sammelt aber keine GPS-Daten.

Wer hat die App entwickelt?
Die App wurde vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, von den Eidgenössisch Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne sowie der Firma Ubique entwickelt.

Funktioniert die App auch im Ausland?
Die Corona-App sollte gemäss Bundesamt für Gesundheit mit anderen gleichartigen Apps im Ausland kompatibel sein – etwa mit der Corona-Warn-App aus Deutschland.

Was sind Krankheitssymptome?
Folgende Symptome treten bei einer Infektion mit dem Coronavirus häufig auf (in alphabetischer Reihenfolge): Fieber, Fiebergefühl, Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns. Selten sind Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome, Schnupfen. Die Krankheitssymptome können von sehr leicht bis stark variieren.

Was bedeutet Quarantäne?
Eine Person, die mit einer am neuen Coronavirus erkrankten Person in engem Kontakt stand, muss in Absprache mit der zuständigen kantonalen Stelle in Quarantäne, hat faktisch also Hausarrest. Das bedeutet, dass sie mit anderen Personen keinen Kontakt haben sollte.

Bekomme ich Lohnausfall, wenn ich in Quarantäne muss?
Wer unter Quarantäne steht, darf auch nicht mehr zur Arbeit. Ist die Quarantäne behördlich angeordnet, besteht bis spätestens am 16. September 2020 Anspruch auf Lohnausfallentschädigung. Sie beträgt 80 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens, maximal 196 Franken pro Tag.

Wie streng ist die Isolation?
Eine Person, die an Corona erkrankt ist, muss sich isolieren. Das bedeutet, dass sie jeglichen Kontakt mit anderen Personen vermeiden sollte. Wenn der Test positiv ist, dann veranlasst die zuständige kantonale Stelle das Contact-Tracing. Dieses dauert in der Regel zehn Tage. Und: Man darf das Haus frühestens 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome wieder verlassen.