Sportamt filmt Badegäste illegal, bis vor die Sauna

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Schon seit Jahren filmt das Sportamt der Stadt Zürich Badegäste und Benützer von Sportanlagen ohne rechtliche Grundlage. Auf die automatische Überwachung wird nicht hingewiesen. Die Kameras verfügen über eine Gesichtserkennungsfunktion.

Im vergangenen Herbst entschuldigte sich Stadtrat Richard Wolff vor dem Gemeinderat. Er habe bei der Kommunikation rund um die Videoüberwachung bei polizeilichen Bauten Fehler gemacht. Das umstrittene Videoreglement wurde im «Tagblatt» Anfang Sommerferien publiziert. Wolf (AL): «Wir würden heute anders vorgehen.» Doch nun scheint das undurchsichtige Vorgehen Schule zu machen – ausgerechnet beim Departement von Gerold Lauber (CVP). Manuela Schläpfer vom Sportamt bestätigt auf Anfrage, dass man schon seit Jahren viele Bereiche in den städtischen Sport- und Badeanlagen überwache, ohne entsprechendes Videoreglement, also illegal. Dabei ist dieses von der Datenschutzverordnung zwingend vorgeschrieben. Die seit fast sieben Jahren geltende Verordnung, die auf einen Gemeinderatsbeschluss zurückgeht, schreibt vor, dass ein Reglement «vor Inbetriebnahme von Videoüberwachungen» zu erstellen ist.

Piktogramme fehlen
Nicht genug damit. Die Kameras des Sportamts sind sogar mit einer Zoom- und einer Gesichtserkennungsfunktion ausgestattet. Zudem lassen die gefilmten Örtlichkeiten durchaus aufhorchen. Dazu gehören nicht nur Eingänge und Kassenbereiche, sondern auch eher private Nischen wie der Eingangsbereich von Saunas, Garderobenvorbereiche, Krafträume und rund um die Verpflegungsautomaten. Pikant ist zudem, dass vielerorts die gesetzlich vorgeschrieben Beschilderung (Piktogramm und Bezeichnung «Video») fehlt, so etwa im Hallenbad City. Schläpfer räumt ein: «Die Videokameras sind tatsächlich noch nicht beschildert, der Auftrag ist allerdings erteilt. Bis zum Inkrafttreten des Videoreglements muss dies selbstverständlich behoben sein.» Warum hat sich das Sportamt bisher einfach über die Datenschutzverordnung hinweggesetzt? Manuela Schläpfer erklärt, man habe sich bewusst Zeit gelassen, um ein Reglement zu erarbeiten, das für alle Sport- und Badeanlagen (ausser dem Stadion Letzigrund) gelte. «Sonst hätten wir für jede Anlage ein eigenes Reglement erstellen müssen.» Marcel Studer, städtischer Datenschutzbeauftragter, urteilt, aus Sicht des Datenschutzes hätte das Sportamt den gesetzlichen Verpflichtungen definitiv früher nachkommen sollen. Und: «Dass die Hinweistafeln über die Videoüberwachung fehlen, geht gar nicht.»
Da das fehlende Videoreglement im «Tagblatt» der Stadt Zürich diskret zwischen Weihnachten und Neujahr erschienen ist, wird es wohl nicht viele Einsprachen geben.