Stadt klärt Schutzwürdigkeit ab

Erstellt von Pia Meier |
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Zurzeit überprüft die Stadt auf Begehren von Eigentümern die Schutzwürdigkeit des «Burchdörfli» in Affoltern. Für ungefähr ein Jahr dürfen die Eigentümer deshalb keine Veränderungen an ihren Liegenschaften vornehmen. Dies nicht zur Freude aller.

Wer durch die Aglei-, Obsthalden-, Glaubten-, Primel- und Erchenbühlstrasse spaziert, dem fällt auf, dass es dort ungefähr 30 Einfamilienhäuser hat, die trotz neuerer Anbauten und anderer Veränderungen grundsätzlich gleich aussehen. Die etwas ländlich anmutende Idylle wird verstärkt durch die schönen grossen Gärten, wo Blumen blühen, Beeren wachsen, Kaninchen grasen und Kinder spielen.

Die Liegenschaften sind Teil einer Siedlung in einem Gebiet mit Gartenstadtcharakter. Es handelt sich um eine Gruppe gleichartiger, einheitlich und schlicht gestalteter Einfamilienhäuser mit zwei Wohngeschossen, hohem, geknicktem Satteldach, wie der Stadtrat in seiner Würdigung festhält. Drei Eckbauten weisen ein Pyramidendach auf.

Die Gebäudegruppe wurde zwischen 1930 und 1935 vom Baumeister und Bauunternehmer Leo Burch erbaut, weshalb sie von den Anwohnenden «Burchdörfli» genannt wird. Die Siedlung ist geprägt von grosszügigen Gärten, welche nicht nur früher, sondern auch heute noch der Selbstversorgung dienen und dadurch ihren ursprünglichen Charakter beibehalten haben.

«Bei der Gebäudegruppe handelt es sich um eine typische Arbeitersiedlung aus einer Zeit, in der die Fabriken der Maschinenindustrie in Oerlikon expandierten», so der Stadtrat weiter. Für die Arbeiterfamilien wurde unter anderem in Affoltern Wohnraum geschaffen und an sie verkauft.

Aktuell keine Änderungen erlaubt

Trotz aller Idylle: Die Siedlung «Burch­dörfli» ist weder in Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung noch im Inventar der schützenswerten Gärten und Siedlung aufgeführt. Hingegen ist sie im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz erfasst.

Nun haben ein paar Eigentümer von der Stadt eine Abklärung auf Schutzwürdigkeit verlangt. Die höchstens einjährige Abklärung erfasst aber nicht nur ihre Liegenschaften, sondern alle Häuser der Siedlung, denn diese bilden gemäss Stadtrat eine gestalterische Einheit. Während dieser Zeit ist es den Eigentümern sämtlicher Grundstücke im Sinne einer vorsorglichen Schutzmassnahme untersagt, an den bezeichneten Liegenschaften ohne besondere Bewilligung des Stadtrats Veränderungen vorzunehmen, wie in einem Schreiben an alle Eigentümer festgehalten wird. Dies sehr zum Ärger eines Eigentümers, der einen Ersatzneubau plant, wie er auf der Website «Züri-Nord.info» festhielt.

Sämtliche Eigentümer wurden von der Stadt zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, wo ihnen alle Massnahmen erläutert wurden.