Stadt verabschiedet Verordnung für Wärmeversorgung

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Als Ziel will die Stadt Zürich bis 2040 den CO 2-Ausstoss auf Netto-Null reduzieren, die Transformation der Wärmeversorgung ist dafür von entscheidender Bedeutung. Um dieses Generationenprojekt umzusetzen, sind Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig. Der Stadtrat hat dazu erstmals eine Wärmeversorgungsverordnung verabschiedet. Diese geht nun zur Beratung an den Gemeinderat. Dies schreibt die Stadt Zürich in einer Medienmitteilung. 

Auf dem Weg zum Wechsel von fossiler hin zu klimafreundlicher Heizenergie wird ein weiterer wichtiger Schritt vollzogen. Im Frühjahr 2021 hatte sich der Stadtrat mit der Zielsetzung Netto-Null bis 2040 klimapolitisch klar positioniert und im Wärmebereich mit der Schaffung der Geschäftsstelle «Wärme Zürich» ein gebündeltes städtisches Beratungsangebot lanciert. Nun hat der Stadtrat eine Wärmeversorgungsverordnung (WVV) verabschiedet. Diese schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für den weiteren Weg der Wärmeversorgung Richtung Netto-Null. «Die WVV legt die rechtliche Basis für die weitgehende Dekarbonisierung im Wärmebereich», erklärte Stadtrat Michael Baumer an einer Medienkonferenz. «Die WVV schafft Rahmenbedingungen für alle Anbietenden grosser thermischer Netze», fügte Stadtrat Richard Wolff hinzu. 

Die Verordnung, die auf eine zurückgeht, legt die Regeln für den Umbau der Wärmeversorgung fest. Durch den massiven Ausbau der thermischen Netze und die Förderung alternativer Heizsysteme kann die fossile Gasversorgung bis spätestens 2040 endgültig eingestellt werden. 60 Prozent des Siedlungsgebietes sollen bis dann durch thermische Netze erschlossen werden und die bisherige fossile Gasversorgung ablösen. 

Der Stadtrat beschliesst künftig auf der Grundlage der Energieplanung die Gasnetzstilllegungen pro Gebiet. Er kündigt diese im Grundsatz 15 Jahre im Voraus an. In Gebieten mit thermischen Netzen oder anderen alternativen erneuerbaren Wärmeversorgungslösungen kann der Vorlauf auch kürzer ausfallen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer werden für nicht amortisierte Investitionen in Gasheizungen entschädigt. Der Verordnungsentwurf geht nun zur Beratung an den Gemeinderat und soll nach dessen Planung noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden.

Ausbau der thermischen Netze 

Auf dem Weg der konkreten Umsetzung ist am kommunalen Urnengang vom 28. November 2021 mit 84,1 Prozent Ja zum Rahmenkredit von 330 Millionen Franken für den Ausbau der Fernwärmeversorgung ein weiterer Meilenstein erreicht worden. Die Fernwärmeversorgung wird in den Quartieren Wipkingen, Oberstrass, Unterstrass, Aussersihl sowie in den Gebieten Guggach und Zürich-West/Sihlquai ausgebaut. 

Förderung des Umstiegs durch die Stadt

Um städtische Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beim Wechsel auf eine nichtfossile Wärmeversorgung noch stärker zu unterstützen, werden derzeit die rechtlichen Grundlagen der 2000-Watt-Beiträgen totalrevidiert. Im Fokus steht dabei die Möglichkeit, die städtischen Fördermöglichkeiten zu erweitern. (pd.)