Stadt verbietet Plakate des Kunsthauses

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Das Kunsthaus wollte mit speziellen Plakaten auf den verschobenen Eingang während der Bauarbeiten für den Neubau hinweisen. Doch die Stadt machte den Initianten einen Strich durch Rechnung.

Das Kunsthaus Zürich und der ganze Heimplatz gleichen momentan einer riesigen Baustelle. Grund: die Kunsthauserweiterung des Stararchitekten David Chipperfield inklusive Untertunnelung des Heimplatzes für eine direkte Fussgängerverbindung zwischen Alt- und Neubau. Weil darum temporär ein anderer, ziemlich versteckter Haupteingang nötig wurde, wollte das Kunsthaus mit Pfeilen darauf aufmerksam machen. Doch die Stadt Zürich war dagegen. Björn Quellenberg vom Kunsthaus: «Wir hätten gerne den gesamten Bauzaun mit Illustrationen zur Kunst gestaltet.» Doch die Auflagen der Stadt hätten dies verunmöglicht. Quellenberg: «Pfeile, die den Weg vom geschlossenen Haupteingang zum provisorischen Eingang markieren sollten, wurden als irritierend eingestuft, und so mussten wir den Mittelstrich entfernen.»
Die Lokalinfo hat bei der Stadt nachgefragt, warum sie sich bei solch profanen Dingen einmischt. Im Namen des Fachbereichs Reklamebewilligungen des Amts für Städtebau (AFS) sowie der Dienstabteilung Verkehr gab Fabian Korn, Sprecher des AFS, schriftlich Antwort.

Herr Korn, warum wurde die erste Version des Kunsthauses (Plakat mit dem Pfeil ganz links) abgelehnt?
Durch den Pfeil enthielt das Plakat ein wegweisendes Element, was gemäss Art. 96 Abs. 2 lit. d der Signalisationsverordnung (SSV) unzulässig ist.
Aber Handygebrauch und Navi sind doch grössere Ablenkungen am Steuer als Plakate, einverstanden?
Die Dienstabteilung Verkehr ist zuständig für die Beurteilung der Verkehrssicherheit von Strassenreklamen gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) / Signalisationsverordnung (SSV). Wir gehen aber einig mit Ihnen, dass dem Strassenverkehr höchstmögliche Aufmerksamkeit zuzuwenden ist und es unnötige Ablenkungen jeglicher Art zu vermeiden gilt.
Momentan wird die Stadt überschwemmt von selbstdrehenden, beleuchteten Reklamesäulen. Auch deren Ablenkung für Autofahrer scheint höher.
Es ist zutreffend, dass in der Stadt Zürich zunehmend Leuchtdrehsäulen errichtet werden. Die Drehgeschwindigkeit (eine Umdrehung pro Minute) muss aber so tief sein, dass die Rotation für den Fahrzeugführenden nicht wahrnehmbar ist. Zudem wird jeder Standort einer Einzelfallprüfung unterzogen. Wenn ein Standort mit der Verkehrssicherheit nicht vereinbar ist, führt das zur Ablehnung des Gesuchs.
Muss die Fachstelle für Reklame eigentlich jedes Plakat bewilligen, das an öffentlichen Stellen aufgehängt wird?
Nein. Der Fachbereich Reklamebewilligungen im Amt für Städtebau ist primär für die baurechtliche Bewilligung der Plakatanlagen zuständig. Einzig im Rahmen des Aushangs im öffentlichen Grund sind die Vertragsfirmen verpflichtet, der Stadt problematische Sujets vor dem Aushang vorzulegen.
Was sind das für Sujets?
In der Regel handelt es sich um solche mit diskriminierenden oder rassistischen Inhalten. Zudem ist im öffentlichen Grund Werbung für Alkohol und Tabak nicht zulässig.
Wie lange dauert das Bewilligungsprozedere durchschnittlich?
Das Bewilligungsverfahren für den Bau von Plakatwerbestellen dauert maximal 30 Tage. Sujetprüfungen werden innert einer Woche abgewickelt.
Wie viele Plakate werden pro Jahr etwa abgelehnt (absolut und in Prozent)?
Der Stadt werden jährlich ca. fünf problematische Plakatsujets vorgelegt. Davon werden ein bis zwei Sujets abgelehnt.
Zurück zum Kunsthaus und zum abgelehnten Plakat: Kostete das Bewilligungsverfahren für den Gesuchsteller etwas, und wenn ja, wie viel?
Das Bewilligungsverfahren für Plakatwerbestellen auf Bauwänden im öffentlichen Grund ist kostenlos. Auch für allfällige Sujetprüfungen werden keine Gebühren erhoben. (ls.)