Stadt will Solarenergie schneller ausbauen

Erstellt von Lorenz von Meiss |
Zurück

In Zürich soll in Zukunft viel mehr Strom aus Fotovoltaikanlagen produziert und verteilt werden. Damit soll der Strombedarf mit Hilfe erneuerbarer Energie in Zukunft sichergestellt werden. Zudem soll Zürich schon bis 2040 klimaneutral sein.

Wenn es nach den Plänen des Stadtrats geht, soll die Stadt Zürich bis 2040 klimaneutral werden. Die ausgestossenen Treibhausgase sollen bis dann auf netto null fallen. Das bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase produziert werden sollen, als von der Atmosphäre auch wieder abgebaut werden können.

Damit will die Stadt Zürich die nationale Vorgabe der Klimastrategie mit gleicher Zielsetzung, allerdings erst für 2050, um zehn Jahre unterbieten. Die Betriebe der städtischen Verwaltung sollen zur Erreichung der Ziele dienen und das Netto-Null-Ziel vorbildlich bereits 2035 erfüllen.

Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, setzt die Stadt Zürich auf eine Solaroffensive. Damit soll die Leistung aus Fotovoltaikanlagen auf Stadtgebiet bis 2030 auf 120 Gigawattstunden ange­hoben werden: «Eine Vervierfachung dieser Produktion benötigt ein massiver Ausbau der Fotovoltaik», sagte FDP-StadtratMichael Baumer kürzlich vor den Medien. Doch damit nicht genug. Die Stadt plant die Produktion von Solarstrom auf städtischen Gebäuden gar zu verfünffachen.In Zukunft ist vorgesehen, Fotovoltaikanlagen auf neuen städtischen Gebäuden standardmässig zu errichten. Dabei gilt es laut dem Stadtrat, in erster Priorität den Eigenbedarf an Strom sicherzustellen und als zweite Priorität den überschüssigen Strom einzuspeisen.

Nicht überall problemlos machbar

Grosse Herausforderung bei der Erreichung der gesteckten Solarziele ist gemäss Einschätzungen des Stadtrats, die Auseinandersetzung mit Heimat-, Denkmal- und Ortsbildschutz. Nicht ohne den Konsens aller Beteiligten lassen sich die als schützenswert eingestuften Gebäude der Stadt Zürich mit Solarzellen versehen und zu Fotovoltaikanlagen ausbauen. Bislang wurden an städtischen Gebäuden über 80 derartige Anlagen installiert. Bei privaten Eigentümerschaften sind es rund 1100 in Betrieb stehende Anlagen auf Stadtgebiet, wie das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) auf Anfrage mitteilt.

Hier wird die Stadt in Zukunft stark auf die Kooperation der Liegenschaftsbesitzer angewiesen sein. 100 der erwähnten 120 zu erzielenden Gigawattstunden Leistung sollen nämlich aus der Nutzung von Fotovoltaikanlagen auf privaten Dächern erfolgen. 100 Gigawattstunden entsprechen dabei etwa der Leistung von 100 Millionen Stunden Staubsaugen auf mittlerer Stufe. Inwieweit die Besitzer sich einverstanden geben, hängt damit zusammen, ob bei ­einem Haus sowieso eine Renovation angestanden wäre, wie der Direktor des Hauseigentümerverbands Zürich, Albert Leiser, festhält: «Im Rahmen einer Gesamtsanierung einer Liegenschaft werden viele Hausbesitzer in Zukunft einer Ausstattung mit Fotovoltaikanlagen zustimmen.» Ob dies für die Erbringung der geplanten Leistung ausreicht, lässt sich heute nicht sagen.

Bedingungen an die Fördergelder

Neben Beratung und Hilfe bei der ­Realisierung der ersehnten Fotovoltaikanlagen wird die Stadt Zürich sich mit finanzieller Hilfe, wie schon bis anhin, beteiligen. Das EWZ trägt dabei rund 30 Prozent einer durchschnittlichen Fotovoltaikanlage. So sollen Anreize geschaffen werden, sich für Strom und Wärme aus nachhaltigen Quellen zu entscheiden. Denn die Beiträge lassen sich auch für Gebäudeisolierung oder Heizungsersatz einsetzen. «Ein ganz wichtiger Teil dabei sind die 2000-Watt-Beiträge, die wir ausbauen werden, um private Liegenschaftsbesitzer zu fördern», ist Stadtrat Baumer überzeugt.

Über die Förderprogramme zur Erreichung des Netto-Null-Zieles informierte der Stadtrat in einer separaten Medienkonferenz. Die Förderbeiträge werden an Bedingungen geknüpft, nach denen die Beiträge nur bezahlt werden, wenn als Folge der Sanierung vom Vermieter keine Leerkündigungen oder Mietzinserhöhungen ausgesprochen werden. Gleichzeitig können keine Unterstützungen bereitgestellt werden, wenn bereits kantonale Förderprogramme laufen.

In Zukunft soll es zudem für die kantonalen und städtischen Förderprogramme nur noch eine Plattform geben, um die Abwicklung der Fördergelder zu vereinfachen. Um die geplante Marschrichtung in Sachen Ausbau Förderprogramme beizubehalten, ist der Stadtrat auf die Bewilligung der Objektkredite durch den Gemeinderat angewiesen. Und schliesslich ist eine Annahme des revidierten kantonalen Energiegesetzes für die Vorhaben des Stadtrats ein effizientes Mittel, seine Ziele umzusetzen, da nur eine Annahme des revidierten Gesetzes vorschreiben würde, bei Neubauten ein Teil der benötigten Elektrizität selbst zu erzeugen.