Stadtrat lockert Hundegesetz: Zürichs Hunde können den Sommer wohl geniessen  

Erstellt von Béatrice Christen |
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Für Zürcher Hunde gibt es keine ­Zutrittsverbote mehr. Gegen die Ver­fügung vom letzten September über das Hundegesetz hat der Stadtrat die mehr als vierhundert Einsprachen ­bearbeitet und Lockerungen eingeführt. Ob die Hundehalter mit allen zufrieden sind, wird sich zeigen.  

Letzten Herbst planten das Sicherheitsdepartement und das Tiefbau- und Entsorgungsdepartement  in der Stadt Zürich die Einrichtung von Hundezonen (dieses Portal berichtete darüber). Dagegen sind mehr als vierhundert Einsprachen eingegangen. Deren Behandlung läuft seit fast einem halben Jahr. Die Nachfrage bei Mathias Ninck – Leiter Kommunikation im Sicherheitsdepartement – hat Mitte Dezember letzten Jahres ergeben, dass die Einwände aus der Bevölkerung noch nicht behandelt worden seien und das noch Zeit brauche. Ninck sprach damals davon, dass solche Einsprachen mehrere Monate dauern können. Seither ist viel Zeit vergangen. Doch nun – ein gutes halbes Jahr später –meldet sich der Zürcher Stadtrat zu Wort mit einer neuen Verfügung, die für viele Hundebesitzer vermutlich nicht ganz zufriedenstellend sein könnte.  Zu den Punkten der Verfügung vom 10. September 2020, die aufgehoben sind, gehört die generelle Leinenpflicht in den Grünanlagen. Diese wurde früher im kantonalen Hundegesetz geregelt, kann aber künftig von den Gemeinden individuell bestimmt werden. 

Hundezutritt erlaubt, aber …
Ursprünglich hatte der Stadtrat in einigen Seeanlagen – zum Beispiel im Arboretum – den Zutritt von Hunden rigoros verboten. Nun lenken die Behörden ein und heben diese Hundeverbote wieder auf. Neu wird beim Casino Zürichhorn eine Hundefreilaufzone eingerichtet. Die tageszeitlich begrenzte Leinenpflicht in gewissen Teilen der Seeanlagen wird zwar aufgehoben. Allerdings nur von Anfang Oktober bis Ende März. Im Frühling und in den Sommermonaten müssen die Vierbeiner tagsüber an die Leine. Somit bleibt es hier bei der saisonalen Leinenpflicht. Diese wird um 22 Uhr aufgehoben und am nächsten Morgen um 10 Uhr wieder in Kraft gesetzt. Für Familien mit Kindern, die einen Hund besitzen, würde das bedeuten, dass diese Orte tagsüber für sie nur mit dem Vierbeiner an der Leine zugänglich sind. Das führt dazu, dass Kinder nicht mit dem Hund Ball spielen können, weil das mit dem angeleinten Hund schlicht unmöglich ist. Das gemeinsame Herumtollen könnte somit erst ab 22 Uhr abends stattfinden. Also zu einer Zeit, in der kleine Kinder normalerweise schon lange im Bett sind. Eingelenkt hat der Stadtrat auch an der Limmat. Wer gut zu Fuss ist, kann den Trampelpfad am Limmatufer benutzen und seinen Hund dort frei laufen lassen. Hier muss der Vierbeiner allerdings bleiben, denn auf dem Limmatuferweg gilt für ihn die Leinenpflicht. 

Einsprachen wiederum möglich
Die erwähnten Massnahmen wurden in einer Verfügung öffentlich publiziert. Hundebesitzer haben 30 Tage die Möglichkeit Einsprachen gegen die erwähnten Lockerungen zu lancieren. Solche könnte es vor allem bei den saisonalen Leinenpflichten in Anlagen geben. Doch sollte die Bearbeitung allfälliger Einsprachen erneut ein halbes Jahr dauern, können sich Zürichs Hunde auch dort über einen schönen Sommer ohne einengende Leinenpflicht freuen.