Stadtzürcher SVP lanciert zwei Initiativen

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Kein Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen und keine goldenen Fallschirme für Behördenmitglieder, fordert die SVP der Stadt Zürich.

«Mit den zwei Initiativen greift die SVP Themen auf, die der Stimmbevölkerung nachweislich unter den Nägeln brennen», schreibt die Partei in ihrer Medienmitteilung. Stadtparteipräsident und Nationalrat Mauro Tuena verwies anlässlich der Medienkonferenz auf die Ergebnisse mit über 1000 Rückmeldungen der Volksbefragung «Wo drückt der Schuh» unter Stadtzürchern im 4. Quartal 2021. Spitzenreiter im Sorgenbarometer sind demzufolge mit Abstand die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen und goldene Fallschirme für Behördenmitglieder.

Mit Blick auf die Initiative «Verkehr verflüssigen – Staus vermeiden – ÖV nicht verhindern! Darum kein Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen» hielt Kantonsrat Ueli Bamert fest, dass Tempo 30 auf Hauptachsen unweigerlich zu Schleichverkehr in den Quartieren und zu einer Einschränkung des ÖV führt. Roland Scheck, Kantonsrat und Stadtratskandidat, doppelte nach: «Die Temporeduktion wäre für die Nachtruhe der Quartierbevölkerung somit sogar kontraproduktiv. Es darf nicht sein, dass die Stadt Zürich zu einem gigantischen Verkehrsplanungsexperiment linker Ideologen verkommt.» 

Abtretende Behördenmitglieder nicht weiter vergolden

Selbst bei freiwilligen Rücktritten erhalten Behördenmitglieder der Stadt Zürich beachtliche Abgangsentschädigungen. Gemeinderat und Stadtratskandidat Stephan Iten verwies auf die beiden Fälle der jüngeren Vergangenheit: 850'000 Franken waren es für die frühere Stadträtin Claudia Nielsen, 650'000 Franken sind es für Schulpräsident Roberto Rodriguez. «3.5 Jahresgehälter als Belohnung und aus Steuergeldern zum selbst gewählten Abgang, das stösst auf grösstes Unverständnis und Empörung in der Bevölkerung», resümierte Iten.

Gemeinderätin Susanne Brunner führte weiter aus: «Freiwilliges Ausscheiden aus einem Amt darf keine Abgangsentschädigung nach sich ziehen. Denn der Entscheid trifft das Behördenmitglied selbst. So ist es auch selber für sein berufliches Fortkommen verantwortlich.»

Die Behördentätigkeit setzt eine fachliche Qualifikation voraus, aufgrund derer die Personen in die Ämter gewählt wurden. Personen mit hoher Qualifikation sei es zuzumuten, ihre berufliche Neuorientierung zeitnah organisieren zu können. «Somit sind auch Abgangsentschädigungen bei unfreiwilligem Ausscheiden aus dem Amt nicht gerechtfertigt», heisst er in der Mitteilung der SVP. (pd.)