Seit an der steilen Butzenstrasse Tempo 30 herrscht, können die Anwohnenden nur noch mit geschlossenen Fenstern schlafen. Ursache sind die neuen Schwellen mit Vertikalversätzen, die beim Überrollen der Räder massiven Lärm verursachen.
Die Butzenstrasse ist eine stark befahrene Strasse, die Wollishofen mit Leimbach verbindet. Nicht nur Privatfahrzeuge und Lastwagen, sondern auch Busse der VBZ sind auf dieser Strasse Tag und Nacht unterwegs. Als an der Strasse, die zahlreiche Mehrfamilienhäuser säumen, noch Tempo 50 herrschte, war der Lärm zwar deutlich hörbar, aber weitaus erträglicher. Seit die Strasse zu einer Tempo-30-Strecke erklärt wurde, sei er massiv gestiegen, beschweren sich Anwohnende.
Schlaggeräusche und hohe Touren
Hauptgrund sind die neuen Schwellen mit Vertikalversätzen, welche die Verkehrsteilnehmenden dazu bringen sollen, das Tempo einzuhalten. Bloss: Diese Schwellen verursachen grossen Lärm, denn jedes Mal, wenn ein Rad darüberfährt, gibt es ein lautes Schlaggeräusch. «Hinzu kommt, dass die Fahrzeuge mit Tempo 30 bergauf in einem niedrigen Gang höhertourig fahren und bergab häufiger bremsen müssen, was ebenfalls mehr Lärm verursacht», sagt Eugen Annen, einer der geplagten Anwohner. Mit Unterstützung von vielen Nachbarinnen und Nachbarn kämpft er bei der Stadt gegen diese «verkehrsberuhigenden» Massnahmen. Diese ist jedoch anderer Meinung: «Die Umsetzung von Tempo 30 auf kommunalen Strassenabschnitten ist ein wichtiger Schritt zur Strassenlärmsanierung», schreibt Roger Muntwyler vom Tiefbauamt Zürich auf Anfrage. «Damit die signalisierte Geschwindigkeit eingehalten wird, muss teilweise mit baulichen Massnahmen nachgerüstet werden. Die Butzenstrasse ist Teil eines Pilotprojekts, bei dem Sofortmassnahmen getestet werden, um in Zukunft kurzfristig nachrüsten zu können.» Vertikalversätze seien eine passende Verkehrsberuhigungsmassnahme, um die gefahrenen Geschwindigkeiten zu reduzieren. «So wird sichergestellt, dass Tempo 30 eingehalten wird.»
Aber hätten Geschwindigkeitskontrollkästen nicht denselben Zweck erfüllt? «Stationäre Geschwindigkeitskontrollen sind nur punktuell wirksam», so Heiko Ciceri von der Dienstabteilung Verkehr. «Mobile oder semi-stationäre Geschwindigkeitskontrollen sind zwar sehr wirksam, aber nur nachhaltig, wenn sie sehr oft durchgeführt werden. Die Geschwindigkeitskontrollen sind deshalb immer die letzte Möglichkeit und werden nur in Kombination mit anderen geschwindigkeitsreduzierenden Massnahmen sowie weiteren Präventionsmassnahmen eingesetzt.»
«Die Rampen in der Butzenstrasse wurden gemäss den städtischen Normen gebaut», betont Roger Muntwyler. «Nach den Sommerferien werden die umgesetzten Massnahmen auf ihre Wirkung überprüft. Lärmexpertinnen und -experten werden bei der Evaluation ebenfalls involviert sein. Mögliche bauliche Anpassungen der Vertikalversätze sowie das Wiederanbringen des Fussgängerstreifens auf dem Vertikalversatz Haus-Nr. 7/9 sind Bestandteil dieser Wirkungsmessung.»
Eines von vielen Ärgernissen
Tempo 30 auf der Butzenstrasse ist jedoch nur eine von vielen baulichen Veränderungen von Seiten der Stadt, die bei Eugen Annen Kopfschütteln auslösen. «So wurde zum Beispiel im Bereich Butzenstrasse 60 die Kurve neu verlegt. Seitdem ist das Kreuzen von Gelenkbussen nicht mehr möglich. Und bei der Butzenstrasse 17 überfährt der Bus mit den Hinterachsen das Trottoir, was auch jedes Mal einen Knall zur Folge hat, wenn die Räder wieder auf der Strasse landen.» Geradezu unverständlich ist dem engagierten Wollishofer die Umgestaltung des Morgentals. Diverse Fussgängerstreifen wurden hier aufgehoben und breite Mittelinseln mit Bordsteinen geschaffen. «Wie soll man da mit Rollator oder Rollstuhl die Strasse überqueren? Und das Aufheben von Fussgängerstreifen finde ich fatal. Gerade älteren Menschen geben sie eine gewisse Sicherheit. Und Kinder orientieren sich an diesen Zebrastreifen, sie haben es schliesslich so gelernt.»
«Unzulässige» Fussgängerstreifen
«Die Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen vom 28. September 2001 hält fest, dass die Anordnung von Fussgängerstreifen im Grundsatz unzulässig ist. In Tempo-30-Zonen dürfen jedoch Fussgängerstreifen angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern», so Heiko Ciceri. Das gelte besonders, wenn Schulwege die Strasse kreuzen oder die Verkehrsbelastung so hoch sei, dass ein Vortrittsbedürfnis auch bei Tempo 30 gerechtfertigt sei.
«Auf der Mutschellenstrasse beim Abendweg wurden der Fussgängerstreifen und die Mittelinsel entfernt, obwohl viele Kinder auf dem Weg ins Schulhaus Manegg dort die Strasse überqueren», stellt Eugen Annen fest. «Die Entfernung des Fussgängerstreifens Höhe Abendweg hatte nichts mit der Einführung von Tempo 30 zu tun, sondern musste wegen eines Hochbaus entfernt werden», entgegnet Heiko Ciceri. «Der Fussgängerstreifen wird nach Fertigstellung des Baus wieder angebracht. Zudem prüft die Dienstabteilung Verkehr, ob bis dahin ein provisorischer Fussgängerstreifen in der Nähe möglich ist.»
Bei der Einführung der Tempo-30-Zone Brunau seien im ganzen Perimeter 33 von 39 Fussgängerstreifen belassen worden. «In Tempo-30-Zonen sollten Personen zu Fuss überall die Strasse queren können.»