Todesfall in der Badewanne geht vor Gericht

Erstellt von Laura Hohler |
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Im Frühjahr 2014 soll ein Küsnachter Mann seine Ehefrau in der Badewanne getötet haben. Ende Oktober beginnt nun der Mordprozess gegen den Beschuldigten am Bezirksgericht Meilen.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen einen ehemaligen Küsnachter IT-Spezialisten. Dem Mann werden unter anderem versuchter und vollendeter Mord an seiner geschiedenen Ehefrau sowie Versicherungsbetrug zur Last gelegt. Im Dezember 2012 soll der Beschuldigte seine damalige Frau in den Ferien in Mallorca brutal zusammengeschlagen und mit einem Mietwagen angefahren haben. Das Opfer erlitt dabei Blutungen, Schwellungen, diverse Frakturen und eine Fettembolie im Gehirn.

Unterkühlt liegen gelassen

Danach habe der Beschuldigte sie laut Staatsanwaltschaft alleine und unterkühlt in einer Finca zurückgelassen, in der Hoffnung, dass sie an den Verletzungen sterbe. Erst gegen drei Uhr morgens rief er bei der Notruf-Zentrale 112 an und berichtete den Rettungskräften von einem epileptischen Anfall seiner Frau. Als diese eintrafen, soll er die Sanitäter absichtlich in eine falsche Richtung geführt haben, um den Tod seiner Ehefrau sicherzustellen.
Das Opfer überlebte jedoch und war seit jener Nacht körperlich schwer behindert. An die Tat konnte sie sich nicht mehr erinnern, da die Verletzungen eine Amnesie verursacht hatten. Als mögliches Motiv sieht die Staatsanwaltschaft einen Sorgerechtsstreit um das gemeinsame Kind und die damit verbundenen Unterhaltszahlungen.

Ausserdem soll die Frau geplant haben, die Schweiz zu verlassen und mit dem Kind in ihr Heimatland zurückzukehren. Laut Anklageschrift habe der Beschuldigte seine Ehefrau als «lästigen Störfaktor in seinem beruflichen und privaten Leben» empfunden.

Ehefrau starb im April 2014

Im April 2014, etwas mehr als zwei Jahre später, lebte die auf Hilfe angewiesene und stark eingeschränkte Frau in einer Wohnung in Küsnacht. Das Ehepaar war zu diesem Zeitpunkt bereits geschieden, als der Beschuldigte sie in ihrer Wohnung attackiert und ertränkt haben soll. Beim Opfer stellte man grossflächige Verbrühungen an Rücken, Gesäss und Oberschenkeln fest, die der Angeklagte der Frau mit heissem Wasser zugefügt haben soll. Als Todesursache gab der Beschuldigte einen Sturz und Ertrinken seiner ehemaligen Partnerin in der Badewanne an.

Zurich löste neue Ermittlungen aus

Danach versuchte der Beschuldigte an das Geld seiner Lebensversicherung, welche das Ehepaar schon Jahre zuvor bei der Zurich Versicherung abgeschlossen hatte, heranzukommen. Diese belief sich auf eine Summer von einer halben Million Franken, sollte einer der beiden Ehepartner zu Tode kommen.

Am 17. April 2014 meldete er den Todesfall seinem Kundenberater der Zurich per E-Mail und wollte somit Anspruch auf die Leistungen erheben. Doch die Versicherungsanstalt wurde misstrauisch und gab mehrere Gutachten wegen Betrugsverdachts in Auftrag. So wurden das Institut für Rechtsmedizin Aarau und zu einem späteren Zeitpunkt auch das Institut für gerichtliche Medizin der Universität Innsbruck involviert, die beide zum Schluss kamen, dass bei dem Todesfall nicht alles mit rechten Dingen zugegangen war. Als Folge dessen nahm die Zürcher Staatsanwaltschaft für Gewaltdelikte 2015 die Ermittlungen erneut auf und liess den Beschuldigten rund ein Jahr später in Untersuchungshaft setzen. Auch den Mallorca-Fall aus dem Jahr 2012 rollten die Ermittlungsbehörden erneut auf und kamen zu dem Schluss, dass die Verletzungen des Opfers von einem Zusammenprall mit einem Auto stammen müssen.