Trinkwasser ist bedenkenlos geniessbar

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Der Jahresbericht des Kantonalen Labors Zürich kommt zum Schluss: Das Zürcher Trinkwasser kann bedenkenlos getrunken werden.

Das Kantonale Labor ist für die Lebensmittelkontrolle und den Vollzug der Chemikaliengesetzgebung im Kanton Zürich zuständig. Ein Schwerpunkt ist die stichprobenweise Analyse und Beurteilung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen im Labor. Mit rund 7’000 Proben pro Jahr wird das Trinkwasser besonders intensiv geprüft.

Strenge Trinkwasserkontrolle 
Das Thema der Abbauprodukte von Chlorothalonil in Trinkwasser hat viele Konsumentinnen und Konsumenten verunsichert. Aufgrund des neu eingeführten Höchstwertes für Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil im Trinkwasser wurden die Untersuchungen von Grund- und Trinkwasser im ganzen Kanton intensiviert. 
Auch wenn eine Gesamtübersicht über die Ergebnisse der Untersuchungen erst im Sommer 2020 vorliegen wird: Das Trinkwasser im Kanton Zürich kann bedenkenlos konsumiert werden. Die gefundenen Konzentrationen sind so gering, dass keine Gefahr für die Gesundheit besteht. Trotzdem sind Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Trinkwasser unerwünscht. Darum haben die Bundesbehörden die Anwendung des Wirkstoffes Chlorothalonil vorsorglich per 01.01.2020 untersagt. Wie lange es dauern wird, bis die Rückstände im Grundwasser und damit auch im Trinkwasser zurückgehen, wird sich zeigen. 
In der Zwischenzeit sind die Wasserversorgungen gefordert, das Trinkwasser so zu gewinnen, dass die Konzentrationen dieser Stoffe möglichst tief sind. Dabei werden sie von den zuständigen Kantonalen Ämtern, namentlich dem Kantonalen Labor und dem Amt für Ab-fall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) fachlich begleitet. (pd.)