Uto: Kompliziertes ­Wahlprozedere

Erstellt von Thomas Hoffmann |
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Im Schulkreis Uto muss am 7. März nicht nur das Präsidium, sondern zugleich ein Mitglied der Kreisschulbehörde gewählt werden. Das könnte dazu führen, dass bei einem zweiten Wahlgang fürs Präsidium von den drei Kandidierenden eine wichtige Person gar nicht mehr antreten darf: jene mit dem zweitbesten Resultat.

Im Schulkreis Uto (Kreis 2 und Teil des Kreises 3) tritt Präsident Roberto Rodriguez (SP) zurück. Für das Amt bewerben sich drei Personen: Jacqueline Peter (SP), Martin Schempp (GLP), der auf die FDP zählen kann, und Clemens Pachlatko (Grüne), der von der EVP unterstützt wird. Da die künftige Präsidentin bzw. der künftige Präsident auch Mitglied der Kreisschulbehörde sein muss, gibt es auf den Wahlzetteln zwei Felder: eines fürs Mitglied der Behörde, eines fürs Präsidium. Da Schempp bereits

Behördenmitglied ist, wird der freie Mitgliedersitz ­sicher im ersten Wahlgang besetzt:
entweder durch Jacqueline Peter oder Clemens Pachlatko, je nachdem, wer mehr Stimmen erhält. Aber die Wahl fürs Präsidium wird im ersten Wahlgang mög­licherweise noch nicht entschieden. Da drei Personen kandidieren, müsste eine Person über 50% der Stimmen erhalten. Ist das nicht der Fall, gibt es am 13. Juni einen zweiten Wahlgang. Und jetzt wird es brisant: Entweder Peter oder Pachlatko dürfen dann nicht mehr antreten, weil sie oder er nicht in die Behörde gewählt wurde. Auch mit dem zweitbesten oder gar dem besten Resultat fürs Präsidium wäre die Person aus­geschlossen.

Unsicherer Ausweg

Einen Ausweg bietet eine stille Wahl: Ein Mitglied der SP bzw. der Grünen tritt aus der Kreisschulbehörde zurück, damit ­Peter bzw. Pachlatko als neues Mitglied nachrutscht. «Wenn ein entsprechender Rücktritt unverzüglich nach dem ersten Wahlgang erfolgt, könnte es effektiv für eine stille Wahl in der ersten Juniwoche ­reichen», erklärt Reto Zumstein, stellvertretender Leiter Abstimmungen und Wahlen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass es Verzögerungen geben kann, beispielsweise durch Rechtsmittelverfahren. Oder eine weitere Person kandidiert für den Behördensitz, dann ist eine stille Wahl ebenfalls nicht möglich.