Verwirrung um Rechtsabbieger-Schild für Velofahrer

Erstellt von Lorenz Steinmann |
Zurück

Seit Anfang 2021 sind 81 Kreuzungen in Zürich mit einem speziellen Schild ausgerüstet. Dort dürfen Velofahrer trotz Rotlicht rechts abbiegen. Doch weil nicht das Original aus Deutschland installiert wurde, herrscht bei den Zweiradfahrern Verwirrung.  

Für einmal war die Stadt Zürich sehr schnell. Die Anpassungen des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes auf den 1. Januar 2021 nahm sie zum Anlass, fast gleichentags 81 Kreuzungen mit einem neuen Schild auszustatten. Seither dürfen Velofahrer rechts abbiegen, auch wenn das Lichtsignal auf Rot steht. Das freut besonders die Lobbyorganisation Pro Velo. «Normalerweise ist die Stadt Zürich in Sachen Veloinfrastruktur eher im hinteren Feld. Aber beim Rechtsabbiegen bei Rot war sie für einmal schneller als viele anderen Städte und Gemeinden», so Mediensprecherin Andrea Freiermuth auf Anfrage. Doch einen Haken hat die neue Beschilderung. Gemäss einer Untersuchung der Dienstabteilung Verkehr halten 
25 Prozent der Velofahrenden bei Rot an, obwohl sie anschliessend bei Grün nach rechts abbiegen. «Wahrscheinlich kennen noch nicht alle Velofahrenden das neue Schild, andere übersehen es einfach. Das passiert sogar mir selber, obwohl ich schon ausführlich über das neue Schild und das neue Gesetz berichtet habe», sagt Freiermuth. Frage: «Wäre Grün als Hintergrundfarbe nicht besser und verständlicher»? Freiermuth: «Grün könnte falsch verstanden werden. Velofahrende sind bei Rechtsabbiegen bei Rot nicht vortrittsberechtigt. Der Vortritt gehört den Fussgängern auf dem Fussgängerstreifen.» Allerdings habe Pro Velo dem zuständigen Bundesamt Astra während der Vernehmlassung den Vorschlag gemacht, dass man sich an bereits bestehenden Schildern in Frankreich oder Deutschland orientieren solle. «Aber da das neue Schild bereits im Pilot verwendet wurde, ging das Astra nicht darauf ein. Und für Pro Velo war letztlich wichtiger, dass die neue Regel endlich umgesetzt werden konnte», betont Freiermuth.  

Wie die blinkende Ampel
Was sagt der Bund zur Unklarheit? Für Benno Schmid, Bereichsleiter Information und Kommunikation beim Bundesamt für Strassen Astra, ist klar: «Es hat sich gezeigt, dass die deutsche Lösung mit dem grünen Pfeil in Bezug auf die Vortrittsregelungen heikel ist.» Vor der Einführung der Signalisation «Rechtsabbiegen für Velos bei Rot» in der Schweiz seien mehrere Varianten geprüft worden, unter anderem die deutsche und die französische Lösung. Aber: «Die Farbe Grün bedeutet im Strassenverkehr, dass man Vortritt hat. Beim Rechtsabbiegen bei Rot hat der Veloverkehr jedoch keinen Vortritt. Vielmehr muss er den Leuten auf dem Fussgängerstreifen sowie dem Querverkehr, dessen Ampel Grün zeigt, den Vortritt lassen», so Schmid. Darum werde für die Signalisation in der Schweiz ein gelber Pfeil verwendet, um darauf hinzuweisen, dass der Veloverkehr keinen Vortritt hat. Sprich: Der Pfeil ist eine Analogie zur gelbblinkenden 
Ampel.