Bisher haben die Schiffe der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) ihre An- und Abfahrt an einem Steg mit kurzem Hornen angekündigt – doch damit ist jetzt Schluss. Gemäss einer Mitteilung der ZSG habe sich ein Seeanwohner durch den Lärm der Signale gestört gefühlt und sei der Meinung gewesen, dass die ZSG-Schiffe nicht notwendige, resp. gesetzlich vorgeschriebene Schallsignale im Bereich der Landungsanlagen abgeben und damit die Seeanwohner unnötig beschallen würden. «Er hat sich mit seinem Anliegen beim Bundesamt für Verkehr (BAV) gemeldet, worauf die Verantwortlichen bei der ZSG dem BAV die bisherige Anwendung der Schallsignale auf dem Zürichsee aufgezeigt haben», so die ZSG. Diese weichte geringfügig vom Gesetz ab. Aufgrund der schriftlichen Aufforderung des BAV wurde am 5. Juli mit sofortiger Wirkung auf die korrekte Umsetzung der Schweizerischen Binnenschifffahrtsverordnung umgestellt.
Die ZSG-Schiffsführer haben beim An- und Wegfahren eines Steges einen sehr kurzen Ton – ein «Aufmerksamkeits-Signal» - abgegeben, um andere Seebenutzer auf das Schiff aufmerksam zu machen. Dieser Ton war für den Zweck gedacht, dass Boote, Schwimmer, etc. den Steg freimachten und das Kursschiff sicher an- und ablegen kann. Aus Rücksicht auf die Seeanwohner war es bei der ZSG bis jetzt gebräuchlich, dass das vier-Sekunden-lange gesetzlich vorgeschriebene Hornen nur in Ausnahmefällen und bei erhöhtem Sicherheitsrisiko abgegeben wurde.
Ab sofort fällt bei der An- oder Wegfahrt das «Aufmerksamkeits-Signal» weg und die vorgesehenen Schallzeichen werden nur noch dann geben, wenn es die Sicherheit erfordert. Wenn also bei der An-/Wegfahrt an einen Steg kein Risiko besteht, wird nicht mehr gehornt. Wenn bei der Anfahrt aus Sicht des Schiffsführers ein Sicherheitsrisiko besteht, muss das gesetzlich vorgeschriebene vier Sekunden lange Schallsignal abgegeben werden. Beim Wegfahren kann aus Sicherheitsgründen von den Schallsignalen «Ich richte meinen Kurs nach steuerbord/backbord aus» (1, resp. 2 Töne) Gebrauch gemacht werden.
Historische Tradition beendet
Ein kurzer Ton (ca. 1 Sekunde) bedeutet streng nach Gesetz: «Ich richte meinen Kurs nach steuerbord», zwei kurze Töne hintereinander «Ich richte meinen Kurs nach steuerbord». Das bisher bei der ZSG gebräuchliche «Aufmerksamkeits-Signal» (ca. ¼ Sekunde) beim An- oder Wegfahren könnte also rein theoretisch Missverständnisse unter den Seebenutzern auslösen. Der ZSG sei jedoch kein Fall bekannt, bei dem dies zu einem Missverständnis geführt habe und bedauere, dass eine historische Tradition ohne Not beendet werden muss. (pd.)