Weniger Krankenkassen-Betreibungen dank Schuldenprävention

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Unbezahlte Krankenkassenprämien sind einer der häufigsten Gründe für Betreibungen in der Schweiz. Eine Gruppe der Betreibungsämter der Stadt Zürich hat nun den Prozess der Lohnpfändung angepasst und dadurch weitere Krankenkassenschulden und eine zusätzliche Belastung des Sozialsystems verhindert.

In der Stadt Zürich beruhten im Jahr 2019 über 23 Prozent aller gegen natürliche Personen eingeleiteten Betreibungen auf Forderungen der Krankenkassen. Das bedeutet, ungefähr jede vierte Betreibung gegen eine natürliche Person stammt von einer Krankenkasse. «Von den Personen, die eine oder mehrere Betreibungen erhalten, hat mehr als jede zehnte Person auch eine oder mehrere offene Forderungen bei einer Krankenkasse. Kranken-kassenschulden belasten sowohl die Einzelpersonen wie auch das gesamte Sozialsystem», heisst es in der Medienmitteilung der städtischen Schuldprävention Zürich.

Schuldenprävention durch Prozessanpassungen
Bei einer Lohnpfändung ist die Krankenkassenprämie Bestandteil des Existenzminimums –sofern diese bis anhin regelmässig bezahlt wurde. Falls nicht, wird gemäss Rechtsprechung die Monatsprämie durch das Betreibungsamt nur nach Vorweisen eines entsprechenden Zahlungsnachweises rückvergütet: «Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen keine Zahlungsbelege vorgelegt werden, was letztlich wieder zu neuen Betreibungen führt», schreibt die Stadt weiter.
Um der Entstehung neuer Schulden entgegenzuwirken, hat eine Projektgruppe der Betreibungsämter der Stadt Zürich den Umgang mit den Krankenkassenprämien im Prozess der Lohnpfändung angepasst. In Kooperation mit den betriebenen Personen begleicht das Betreibungsamt proaktiv die Krankenkassenprämien aus den eingehenden Lohnquoten (Differenz vom festgelegten Existenzminimum zum Monatslohn). Gesamthaft konnten dadurch im Jahr 2019 Prämien in der Höhe von CHF 669134.54 bezahlt und entsprechend neue Betreibungen, Verlustscheine und Gebühren vermindert werden. Bei der Projektgruppe sanken im Vergleich zur Kontrollgruppe die Forderungssumme, Anzahl Betreibungen und Anzahl Betriebene der markant. Darum wird das Projekt im Jahr 2020 weitergeführt.

Wichtiger Beitrag zur Schuldenprävention
Um einen langfristigen Ausweg aus den Schulden zu finden, ist es entscheidend, neue Schulden zu verhindern. Dies ist besonders während einer laufenden Lohnpfändung schwierig, da mit dem Existenzminimum wenig Geld zur Verfügung steht: «Personen, die bei der Krankenkasse noch keine Schulden haben, können aufgrund der aktuellen Vorgehensweise im Verlauf einer Lohnpfändung leicht in eine weitere Schuldenfalle geraten.» Werden die Krankenkassenprämien während einer Lohnpfändung direkt durch die Betreibungsämter bezahlt, verkleinert dies die Gefahr für die Betroffenen, sich weiter zu verschulden. Die Betreibungsämter können damit einen wichtigen Beitrag zur Schuldenprävention leisten, denn das Risiko einer weiteren Überschuldung wird verringert und kontrolliert. (pd.)