Wohlergehen von Tieren soll in Verfassung

Zurück

Der Bundesrat hat einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» in die Vernehmlassung geschickt. Der Gegenentwurf nimmt zentrale Aspekte der Initiative auf.

«Der Bundesrat will die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankern, wie es die Initiative vorschlägt», heisst es in der Medienmitteilung, die gemeinsam vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und vom Bundesrat veröffentlicht wurde. In diesen Bereichen sollen die Minimalanforderungen für alle Nutztiere angehoben werden. Der Gegenentwurf sieht zudem vor, den Schutz des Wohlergehens als allgemeinen Grundsatz für alle Tiere in die Verfassung aufzunehmen. Die Initiative hingegen beziehe sich ausschliesslich auf Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung.
Auf private Biostandards will der Bundesrat hingegen verzichten: «Die Anwendung dieser Standards auf Importe wäre unvereinbar mit Handelsabkommen und nur sehr schwer umsetzbar. Deshalb empfiehlt er die Initiative zur Ablehnung.»
Sollte der direkte Gegenentwurf in der Volksabstimmung angenommen werden, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Gesetzesvorlage, wie die neue Verfassungsbestimmung ausgestaltet wird.
«Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen und die Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft werden im Rahmen einer Regulierungsfolgeabschätzung nach der Vernehmlassung analysiert», heisst es vom BLV. Die Resultate werden in die Botschaft zur Initiative aufgenommen. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. November 2020. (cbr. / pd.)