Zoff um denkmalgeschützte Scheune

Erstellt von Pia Meier |
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Einige Gebäude in Seebach stehen unter Denkmalschutz. Nicht immer zur Freude aller Seebacherinnen und Seebacher. Vor allem die grosse Scheune an der Käshaldenstrasse 24, die der Stadt gehört, ist für viele ein Ärgernis. «Entweder sanieren oder abreissen», lautete der Tenor an einer Veranstaltung. 

Nach der gut besuchten Mitgliederversammlung des Ortsgeschichtlichen Vereins Seebach in der katholischen Pfarrei Maria Lourdes referierten Beat Haas, Historiker, und Sabine Konstanzer, Projektleiterin Bauberatung städtische Denkmalpflege, zum Thema «Die Denkmalpflege in Seebach». 
Im Quartier gibt es einige für die städtische Denkmalpflege interessante Gebäude wie zum Beispiel die Gebäude auf dem Buhnhügel, das Gemeinschaftszentrum und die Badeanlage am Katzenbach, die Kirche Maria Lourdes, das Gauss-Stierli-Areal und das Schulhaus Staudenbühl, um nur einige zu nennen. Nicht alle diese Gebäude sind im herkömmlichen Sinn historisch. Es gibt auch solche aus den 1960er-Jahren, die im kommunalen Inventar schützenswerter Bauten sind. Die Anwesenden brachten sich beim Referat von Konstanzer und Haas rege ein. Dabei stiessen die Anliegen des Denkmalschutzes nicht immer auf Zustimmung.

Stadt ergriff Notmassnahmen
Doch der Reihe nach: Ursprünglich bestand Seebach aus den zwei dörflichen Siedlungen Oberdorf und Ausserdorf. Diese waren geprägt durch Bauernhäuser. Einige historische Gebäude sind aus Sicht des Denkmalschutzes erhaltenswert. Beat Haas verwies auf ein Flarzhaus an der Ausserdorfstrasse 17. Von dieser Häuserzeile gehören die Teile 13 und 15 der Stadt.
Im Weiler Köschenrüti ist die grosse Scheune an der Käshaldenstrasse 24 unter Schutz. Dieses Gebäude ist für nicht wenige Seebacherinnen und Seebacher ein Ärgernis, denn es ist offensichtlich in einem baufälligen Zustand. Sabine Konstanzer erklärte: «Dieses Gebäude wurde gegen den Willen des Eigentümers unter Schutz gestellt.» Die Stadt kaufte es in der Folge 2011 für 616 000 Franken, wie der Antwort des Stadtrats auf eine parlamentarische Anfrage zu entnehmen ist. Es gehört nun der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich, bringt aber keinen finanziellen Ertrag, denn es ist nicht nutzbar. In der Zwischenzeit wurden Notmassnahmen ergriffen, das heisst die Tragkonstruktion wurde verstärkt. Zudem wurde das Dach neu gemacht, allerdings nur als Provisorium. Nutzungsmöglichkeiten sind in Abklärung. «Es muss in jedem Fall davon ausgegangen werden, dass die für eine vollständige Nutzung durch Dritte notwendigen Instandsetzungs- und allfälligen Ergänzungsarbeiten mit einem Aufwand verbunden wären, der eine kostendeckende Vermietung nicht zulässt», so der Stadtrat in den Unterlagen. «Die grosse Scheune ist ein eindrückliches Beispiel für das frühere Seebach», betonten die Experten. Doch viele Anwesende waren sich einig: «Eine Katastrophe.» Es müsse nun endlich etwas gemacht werden, entweder sanieren oder abreissen. 

Wie weiter mit Gauss-Stierli?
Als weiteres Beispiel erwähnten die Denkmalpfleger das Gauss-Stierli-Areal im Gleisdreieck. Es wurde 1899 erbaut. 2015 wurde ein Gestaltungsplanverfahren durchgeführt. Das Resultat waren Projektentwürfe. 2018 lag ein Bauprojekt vor, welches einen Teilabbruch vorsieht. Die Baubewilligung liegt seit 2018 vor. Die Baufreigabe besteht allerdings lediglich für den vorgezogenen Teilabbruch. Vorgesehen sind ein Gastroangebot und Kunstlager. Wann die Bauarbeiten starten, ist zurzeit offen. Auch ältere Betonbauten sind gemäss Sabine Konstanzer erhaltenswert. Das Schulhaus Staudenbühl wurde 1968 erstellt. Die damals innovative Schulanlage wurde bewusst in die Natur und Topografie integriert. Die unterschiedlichen Oberflächentexturen, eine raffinierte Lichtführung und zahlreiche künstlerische Akzente geben dem Schulhaus auch heute eine spielerische Ausstrahlung. Das Schulhaus ist im kommunalen Inventar. Ein weiteres Beispiel ist das Wohnhaus an der Rümlangstrasse 43 bis 53, ebenfalls im kommunalen Inventar. Es umfasst Maisonetten und Etagenwohnungen und wurde aus Sichtbeton erstellt. Dieser unverarbeitete Beton war namengebend für den Stil des Brutalismus. Auffallend ist die Staffelung des Baukörpers, das heisst durch das versetzte Neben- und Übereinanderstapeln der Eigentumswohnungen. Dies schafft für die neun Wohneinheiten eine private Atmosphäre. Einige Anwesende äusserten bei der Mitgliederversammlung auch über dieses Gebäude ihren Unmut.

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Auch ehemaliges Gebäude der Suchtbehandlung gehört dazu 
Auf Anfrage heisst es von der zuständigen Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich, dass die Nutzungsmöglichkeiten für die Scheune in Abklärung seien. Das dauere, weil aktuell auch noch nicht klar ist, wie die angrenzende Liegenschaft Käshaldenstrasse 30 (früher war da die Suchtbehandlung Frankental eingemietet) künftig genutzt wird. Stand jetzt soll bis 2023 ein Nutzungskonzept vorliegen. Die Baubewilligung für die provisorischen Sanierungsmassnahmen an der Scheune ist laut der Stadt befristet bis 31. Dezember 2025. (red).