Seit mehreren Jahren ist eine Seilbahn vom Bahnhof Stettbach zum Zoo Zürich geplant. Sie soll das Parkplatzproblem lösen und die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr verbessern. Doch die Fronten sind verhärtet. Gegner befürchten eine Verlagerung des Verkehrs aus dem Quartier Fluntern nach Dübendorf, wenn in Stettbach alle auf die Seilbahn umsteigen wollen. Jetzt hat die Zoo-Seilbahn einen weiteren Schritt genommen. Das Baurekursgericht hat entschieden, dass es die Rekurse, die gegen die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans eingereicht wurden, entweder abweist oder nicht darauf eintritt. Dies teilt die Zoo Seilbahn AG mit. «Wir freuen uns ausserordentlich, dass die Zooseilbahn einen wichtigen Schritt weiter ist», lässt sich der Delegierte des Zooseilbahn-Verwaltungsrats, Andreas Hohl, in der Mitteilung zitieren. «Die Verkehrssituation am Zoo erfordert dringend Lösungen. Die Zooseilbahn ist mit Abstand die in jeder Hinsicht nachhaltigste aller möglichen Varianten.»
Gegen den Entscheid des Baurekursgerichts kann während dreissig Tagen Beschwerde eingelegt werden. Falls dies geschieht, muss sich darauf das kantonale Verwaltungsgericht mit dem Thema befassen.
Voraussetzung für den Bau der Zooseilbahn ist neben dem kantonalen Gestaltungsplan ausserdem die Plangenehmigung durch den Bund. Diese wird nach Rechtskraft des kantonalen Gestaltungsplans erwartet. Die Verhandlungen mit betroffenen Grundeigentümern zum Erwerb der Rechte als Voraussetzung für den Betrieb der Seilbahn sind in Gang. (pd.)