Zürich erlaubt Sexsalons in Wohnzonen

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Kleine Sexsalons sind neu auch in Wohnzonen mit über 50 Prozent Wohnanteil zugelassen. Dies teilt das Hochbaudepartement der Stadt Zürich mit. Die dafür notwendige Anpassung der Bau- und Zonenordnung ist in Kraft getreten.

«Bei der Beratung der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) im Jahr 2016 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass sexgewerbliche Kleinstsalons künftig auch in Wohnzonen, in denen der Wohnanteil über 50 Prozent liegt, möglich sein sollen» schreibt das Hochbaudepartement. Kleinstsalons bestehen aus maximal zwei Räumen, in denen nicht mehr als zwei Prostituierte arbeiten.

In sexgewerblichen Kleinstsalons seien die Prostituierten besser vor Zwangsprostitution und Ausbeutung geschützt. «Die Prostituierten können in der Regel wirtschaftlich unabhängig und selbstverantwortlich arbeiten», so die Stadt Zürich. Mit der Anpassung der BZO solle die Liberalisierung dieser Gewerbeform nun auch planerisch ermöglicht werden, was den Prostituierten mehr Spielraum bei der Standortwahl gebe. Eine Nutzungsänderung von Räumen braucht aber weiterhin eine Baubewilligung. 

Der Stadtrat hatte hingegen zu bedenken gegeben, dass eine Verbreitung dieses Gewerbes in die Wohnzonen die Wohnbevölkerung beeinträchtigen könnte. Insbesondere dann, wenn mehrere Kleinstsalons in eine Liegenschaft ziehen würden. In der baupolizeilichen Bewilligungspraxis wird deshalb nun ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der jeweiligen Wohnanteilspflicht gelegt werden. (pd.)